Natürlich kann ein
Auftragnehmer unter bestimmten Umständen auch auf sein vertragliches Recht verzichten. Dieses Entgegenkommen nennt man
Kulanz. Hier gewährt er Reparatur- und Serviceleistungen
auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungsverpflichtungen oder vertraglichen
Garantieleistungen.
Eine Kulanzgewährung kann evtl. sinnvoll sein, wenn man einen Kunden in einem Problemfall zufrieden stellen will, um ihn als Kunden zu behalten und in Zukunft weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.