Ein
Brandschutzgutachter ist ein
Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen
Brandschutz.
Staatlich anerkannte Brandschutzsachverständige sind berechtigt, im Auftrag von
Bauherren Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren und die Bauüberwachung zu übernehmen.
Da die Bezeichnungen "
Gutachter“ und "
Sachverständiger“
nicht gesetzlich geschützt sind, haben die
Industrie- und Handelskammern (IHK) die staatliche Aufgabe übernommen,
Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Die Zulassung als
Sachverständiger setzt umfangreiche Kenntnisse voraus, ist mit Auflagen verbunden und dokumentiert eine besondere
Sachkunde.
Die IHK’s veröffentlichen eine Liste aller öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen.
Die
Aufgabengebiete bestehen in der
Beratung von
Bauherrn und Betreibern von Sonderbauten (z. B. gewerblichen Bauten, öffentlichen Gebäuden, Hochhäusern, Schulen, Krankenhäusern, Einkaufszentren) und in der
Erstellung von
Brandschutzkonzepten und -gutachten für diese Gebäude.