Ein/e
Installateur- und Heizungsbauermeister/in übernimmt in
Selbständigkeit oder als
Angestelter/e Fach- und Führungsaufgaben in der Planung, Installation, Inbetriebnahme und Reparatur von heizungstechnischen, lüftungstechnischen und sanitären Einrichtungen. Die
Meisterprüfung ist nach der
Handwerksordnung (HwO) in diesem
zulassungspflichtigen Handwerk Vorausetzung für eine
Betriebeintragung bei der
Handwerkskammer.
Vorbereitungskurse (Vollzeit ca. 1 Jahr, Teilzeit mindestens 2 Jahre) zur
Meisterprüfung werden von den
Handwerkskammern und andere Bildungseinrichtungen angeboten . Für die
Zulassung zur
Meisterprüfung ist die
Teilnahme an den
Vorbereitungslehrgängen jedoch
nicht vorgeschrieben.
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Auch zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.
Die
Ausbildung (
4 Semester) der
Staatlich geprüfter Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker/in und
Staatlich geprüfter Sanitärtechniker/in verläuft immer noch
getrennt. Nach der bestandenen Prüfung (
Staatsexamen) in einer Fachrichtung kann die Prüfung in der jeweils anderen Fachrichtung in
2 weiteren Semestern abgelegt werden. Die Aufgaben der Techniker/innen ist das Projektieren und Berechnen heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen und Systeme. Außerdem überwachen und steuern sie deren Bau und Montage. Darüber hinaus beraten sie Kunden und nehmen Aufgaben im Vertrieb wahr.
Zulassungsvoraussetzugen sind ein erfolgreicher Haupt- oder Realschulabschluss und ein erfolgreicher Abschluss der gewerblichen Berufsschule. Einige Bildungseinrichtungen verlangen den Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung mit mindestens 1 und 5 Jahren anschließender Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Techniker können den Titel "EUR ING" beantragen, wenn sie die von der FEANI festgelegte Kriterien hinsichtlich ihrer Ausbildung und der Dauer ihrer Berufserfahrung erfüllen.
Die Ausbildung in der
Versorgungstechnik findet durch ein
Studium an
Fachhochschulen,
Universitäten und
Berufsakademien statt. Das Studium kann als
Studiengang in der
Versorgungtechnik oder als
Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen der
Energietechnik bzw. des
Wirtschaftsingenieurs absolviert werden. Auch für das
Lehramt an
berufsbildenden Schulen wird die Versorgungstechnik angeboten. Die Dauer des Studiums bis zum
Bachelorabschluss beträgt >
3 und <
4 Jahre. Danach ist ein
direkter Berufseinstieg möglich. Im Anschluss an den Bachelorstudiengang wird ein
Masterstudium (
1 bis 2 Jahre)
notwendig, wenn Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen
oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung anstrebt werden.
Zugangsvoraussetzungen - Möglichkeit 1 Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur, Abschluss einer Fachoberschule) oder Fachhochschulreife
- Möglichkeit 2 Das Studium ohne Abitur ist durch die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Personengruppen (Meister/innen, Techniker/innen oder Betriebwirte/Betriebswirtinnen) möglich geworden
- Möglichkeit 3 In einigen Bundesländern kann ein Studium auch nach einer abgeschlossenen Berufs- bzw. Fachschulausbildung oder einer mehrjährigen Berufspraxis aufgenommen werden. Hier hat Schulabschluss in den meisten Fällen eine untergeordnete Bedeutung