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Autoren
OldBo
16.02.2012
Die Gebäudenutzfläche ist eine (künstliche) Kenngröße der EnEV 2009 (§ 19 Abs. 2) und beschreibt die nutzbare Fläche, die im beheizten Gebäudevolumen zur Verfügung steht.
Die Gebäudenutzfläche AN ist eine (künstliche) Kenngröße der EnEV 2009 (§ 19 Abs. 2) und beschreibt die nutzbare Fläche, die im beheizten Gebäudevolumen Ve zur Verfügung steht. Sie wird aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche ermittelt. Sie ist in der Regel größer als die Wohnfläche, da auch Flächen einbezogen werden, die indirekt beheizt werden (Flure, Treppenhäuser, Nebenräume).

Die Gebäudenutzfläche AN wird nach der EnEV bei Wohngebäuden wie folgt ermittelt:

AN = Ve   *  0,32  /  m

AN Gebäudefläche in m2
Ve  beheiztes Gebäudevolumen in m3

EnEV § 19 Abs. 2 > Bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben. Die Gebäudenutzfläche kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35 - fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2 - fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben. Der Energieverbrauch für Heizung ist einer Witterungsbereinigung zu unterziehen.

Die nach der EnEV berechneten Energiekennwerte liegen um ca. 10 bis 50 % niedriger als die gemessenen auf die reale Fläche bezogene Verbrauchskennwerte, da die Ansätze bei der energetischen Bilanzierung und die zu große Gebäudenutzfläche AN zu optimistisch behandelt wurden. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit mit Verbrauchskennwerten aus dem Gebäudebestand (Verbrauchskostenabrechnung, Heizspiegel) nicht gegeben.
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