Die
Gebäudenutzfläche AN ist eine (künstliche)
Kenngröße der
EnEV 2009 (§ 19 Abs. 2) und beschreibt die
nutzbare Fläche, die im
beheizten Gebäudevolumen Ve zur Verfügung steht. Sie wird aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche ermittelt. Sie ist in der Regel größer als die
Wohnfläche, da auch Flächen einbezogen werden, die indirekt beheizt werden (Flure, Treppenhäuser, Nebenräume).
Die
Gebäudenutzfläche AN wird nach der
EnEV bei
Wohngebäuden wie folgt ermittelt:
AN = Ve * 0,32 / m
AN Gebäudefläche in m2
Ve beheiztes Gebäudevolumen in m3
EnEV § 19 Abs. 2 >
Bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben. Die Gebäudenutzfläche kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35 - fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2 - fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben. Der Energieverbrauch für Heizung ist einer Witterungsbereinigung zu unterziehen.
Die nach der
EnEV berechneten
Energiekennwerte liegen um ca.
10 bis 50 % niedriger als die gemessenen auf die
reale Fläche bezogene
Verbrauchskennwerte, da die Ansätze bei der energetischen Bilanzierung und die zu große Gebäudenutzfläche A
N zu optimistisch behandelt wurden. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit mit Verbrauchskennwerten aus dem Gebäudebestand (Verbrauchskostenabrechnung,
Heizspiegel) nicht gegeben.