Um die "
Größe" eines
Trinkwassererwärmers (Speicher,
Frischwasserstation, Durchlauferwärmer) zu berechnen, benötigt man die genormte
Bedarfskennzahl N (
Warmwasserbedarf - nach
DIN 4708 Teil 2) und die gemessene
Leistungskennzahl NL (notwendige zuzugeführende
Leistung - nach
DIN 4708 Teil 3). Nachdem der Warmwasserbedarf berechnet wurde, wird über die Leistungskennzahl aus den Herstellerunterlagen der pssende
Trinkwassererwärmer ermittelt.
Die
Bedarfskennzahl N bezieht sich auf die
Anzahl der
Personen und von der
Auslegungund
Anzahl der
Zapfstellen pro Wohnung. Bei einer
Normalwohnung (
N = 1) geht man von
3,5 Personen (4 Räume) mit einer
Badewanne (5,82 kW/h - 100 l · 50 K · 1,163 [1600 x 700 mm]) und
2 weiteren Zapfstellen aus, die aber nur dann zusätzlich rücksichtigt werden, wenn mehr als zwei Zapfstellen pro Wohnung installiert sind.
Bedarfskennzahl N = 1
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n = Anzahl der Wohnungen
p = Anzahl der Personen pro Wohnung
W
V = Zapfstellenbedarf
3,5 = durchschnittliche Belegung pro Wohnung
5,82 kWh = Bezugswärmemenge für eine Normalbadewanne (1600 x 700 mm)
Die Belegungszahl p ist um 0,5 zu korrigieren, wenn in einem Wohngebäude nur 1- und/oder 2-Zimmerwohnungen vorhanden sind. Mit der ermittelten Leistungskennzahl NL (Anzahl Normalwohnungen) wird in den Leistungsdiagrammen der Hersteller der geeignete Trinkwassererwärmer ausgewählt.
In Altenheimen, Wohnheimen, Hotels, Kliniken und Ferienappartmenthäusern muss aufgrund des Gleichzeitigkeitsfaktors die Bedarfskennzahl korrigiert werden (NKorr).