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Autoren
OldBo
14.06.2025
Bei dem Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement) übernimmt der Contractor die technischen und kaufmännischen Aufgaben des Contracting-Nehmers (Betrieb, Überwachung, Instandhaltung und -setzung von bestehenden Energieerzeugungsanlagen).

Bei dem Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement) übernimmt der Contractor die technischen und kaufmännischen Aufgaben des Contracting-Nehmers (Betrieb, Überwachung, Instandhaltung und -setzung von bestehenden Energieerzeugungsanlagen). Dies Contractingform wird meistens gewählt, wenn der Contracting-Nehmer nicht die geeigneten Fachleute für die technischen Betriebsführung findet. Er trägt aber keine Verantwortung für die Nutzenergielieferung. Der Contractor berechnet eine Betreiberpauschale über die Vertragslaufzeit (in der Regel 1 bis 5 Jahre).

Technische Betriebsführung
Das Ziel der technischen Betriebsführung ist ein störungsarmer, effizienter und ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb. Dazu gehören die Überwachung regelmäßiger Wartungen und Instandhaltungsarbeiten sowie die Verfolgung von wiederkehrenden Prüfpflichten und behördlicher Auflagen. Darüber hinaus können Kunden auch bei der Optimierung ihres Energieversorgungskonzeptes im Hinblick auf Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und Kosteneinsparungen beraten werden..

Kaufmännische Betriebsführung
Bei kaufmännischen Energiedienstleistungen übernimmt der Contractor alle Aufgaben und Pflichten einer ordentlichen kaufmännischen Betriebsführung bis hin zur umfänglichen Geschäftsbesorgung von Energieproduktionsunternehmen. Auch die Bereiche Energieeinkauf und -verkauf, Antragstellung zu Energie- und Stromsteuererstattungen oder Kalkulation und Finanzierung von Investitionsvorhaben sind Teil dieser Art der Betriebsführung.

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