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Autoren
OldBo
19.02.2015
Wärme-Contracting (Wärmelieferungsvertrag) ist eine Dienstleistung, die vertraglich zwischen dem Auftraggeber (Hauseigentümer bzw. Vermieter) und Auftragnehmer (Contractor - öffentliche und private Energielieferanten, mittelständischen Heizungsbauunternehmen) abgeschlossen wird.
Wärme-Contracting (Wärmelieferungsvertrag) ist eine Dienstleistung, die vertraglich zwischen dem Auftraggeber (Contracting-Nehmer - Hauseigentümer bzw. Vermieter) und Auftragnehmer (Contractor - öffentliche und private Energielieferanten, mittelständischen Heizungsbauunternehmen) abgeschlossen wird.

Es wird zwischen einem Teil-Contracting (nur Wärmelieferung) und Full-Contracting (Wärmelieferung und zusätzlich das Betreiben der Anlagentechnik) unterschieden. Die Kosten werden direkt mit dem Mieter abgerechnet.

Contracting-Formen
Die Contracting-Formen werden in der DIN 8930-5 2003-11 (Kälteanlagen und Wärmepumpen - Terminologie - Teil 5: Contracting) beschrieben. Sie sind aber gegeneinander nicht scharf abgrenzbar.

Energieliefer-Contracting (Energie-Contracting)
Einspar-Contracting (Performance-Contracting)
Anlagen-Contracting
(Finanzierungs-Contracting)
Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement)
Voll-Contracting
Mini-Contracting

Die Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Eigentümer eines Hauses, die einen Contracting-Vertrag abschließen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich für lange Zeit binden. Der Contractor muss den Contracting-Vertrag aufgrund der hohen Investitionskosten längerfristig anlegen. Der Vertrag läuft über zehn Jahre, ohne dass der Auftraggeber ihn ordentlich kündigen kann. Deswegen sind grundlegende Regelungen zu beachten und zu prüfen, ob die eigenen Interessen hinreichend berücksichtigt werden. Eine Grundlage kann die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) sein.

In dem Vertrag sollten folgende Inhalte ausführlich und unmissverständlich beschrieben sein:

· Leistungsumfang
· Vertragslaufzeit und Kündigung
· Preise und Preisänderungen während der Vertragslaufzeit
· Lieferunterbrechungen und Haftung
· Abschlagszahlungen
· Abrechnung
· Anmietung des Aufstellraumes
· Eigentum an der Anlage
· Regelungen für das Ende der Vertragslaufzeit
· Vertragsweitergabe (Rechtsnachfolge)
· ein separater Stromliefervertrag muss möglich sein

Damit die Akzeptanz des Contractings verbessert wird. sollten die regenerative Energien (Bioenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie) eingebunden werden.

Die Einspareffekte werden durch das Vorziehen einer Modernisierung, effizientere Technik, hochwertige Bauausführung, individuelle Einstellung und regelmäßige Wartung erreicht.
Energieliefer-Contracting
Bei dem Energieliefer-Contracting übernimmt der Contractor die Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Energieerzeugungsanlage und die Brennstoffbeschaffung. Außerdem trägt er für die Dauer des Vertrages (in der Regel 10 bis 20 Jahre) die komplette Anlagenverantwortung. Der Contracting-Nehmer bezahlt die produzierte Nutzenergie und eine Contracting-Pauschale.
Einspar-Contracting
Bei dem Einspar-Contracting (Performance-Contracting) übernimmt der Contractor den Betrieb einer bestehenden Energieerzeugungsanlage. Dabei tätigt er die ergänzenden Investitionen in neue Anlagenkomponenten und optimiert die Abläufe in der Energieerzeugung, -umwandlung und -verwendung. Der Contractor garantiert dem Contracting-Nehmer im Vorhinein die Energie- und Kosteneinsparungen über die Vertragslaufzeit (in der Regel 3 bis 10 Jahre).
Anlagen-Contracting
Bei dem Anlagen-Contracting (Finanzierungs-Contracting) finanziert und baut der Contractor die Energieerzeugungsanlage. Der Betrieb, Energiemanagement und Brennstoffbeschaffung bleiben in der Hand des Contracting-Nehmers. Dabei trägt das technische und wirtschaftliche Risiko, das er aber über Instandhaltungsverträge und Versicherungen an Dritte auslagern kann. Der Contractor refinanziert sich aus einem Contracting-Entgelt für Anlagenbau und Finanzierung.
Betriebsführungs-Contracting
Bei dem Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement) übernimmt der Contractor die technischen Aufgaben des Contracting-Nehmers (Betrieb, Überwachung, Instandhaltung und -setzung von bestehenden Energieerzeugungsanlagen). Er trägt aber keine Verantwortung für die Nutzenergielieferung. Der Contractor berechnet eine Betreiberpauschale über die Vertragslaufzeit (in der Regel 1 bis 5 Jahre).
Voll-Contracting
Bei einem Voll-Contracting übernimmt der Contractor die Planung, Finanzierung, den Bau und Betrieb inkl. Energie der Energieanlage. Der Contracting-Nehmer kauft Wärme und/oder Strom zu einem fixen Grundpreis und einem variablen Arbeitspreis, der die Kosten der effektiv verbrauchten Energiemenge deckt. Der Grundpreis deckt die Kapitalkosten inkl. Amortisation und die Kosten für Service, Unterhalt und die Garantieleistung der Anlage.
Mini-Contracting
Bei dem Mini-Contracting handelt es sich fast immer um Energieliefer- oder Anlagen-Contracting, bei dem keine Garantie für eine bestimmte Einsparung gegeben wird. Es geht hier vor allem um die Modernisierung von Heizungsanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Vorteil ist, dass es bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern kein Problem bezüglich der Kostenumlage auf die einzelnen Mieter gibt. Die Contractoren sind in den meisten Fällen Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke), die diese Dienstleistungen auf lokalen Märkten anbieten.
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