Wärme-Contracting (
Wärmelieferungsvertrag) ist eine
Dienstleistung, die vertraglich zwischen dem
Auftraggeber (
Contracting-Nehmer - Hauseigentümer bzw. Vermieter) und
Auftragnehmer (
Contractor - öffentliche und private
Energielieferanten,
mittelständischen Heizungsbauunternehmen)
abgeschlossen wird.
Es wird zwischen einem
Teil-Contracting (nur
Wärmelieferung) und
Full-Contracting (
Wärmelieferung und zusätzlich das Betreiben der Anlagentechnik) unterschieden. Die Kosten werden direkt mit dem Mieter abgerechnet.
Contracting-Formen
Die
Contracting-Formen werden in der
DIN 8930-5 2003-11 (
Kälteanlagen und
Wärmepumpen - Terminologie - Teil 5: Contracting) beschrieben. Sie sind aber gegeneinander nicht scharf abgrenzbar.
Energieliefer-Contracting (Energie-Contracting)
Einspar-Contracting (Performance-Contracting)
Anlagen-Contracting (Finanzierungs-Contracting)
Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement)
Voll-Contracting
Mini-Contracting
Die Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Eigentümer eines Hauses, die einen Contracting-Vertrag abschließen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich für lange Zeit binden. Der Contractor muss den Contracting-Vertrag aufgrund der hohen Investitionskosten längerfristig anlegen. Der Vertrag läuft über zehn Jahre, ohne dass der Auftraggeber ihn ordentlich kündigen kann. Deswegen sind grundlegende Regelungen zu beachten und zu prüfen, ob die eigenen Interessen hinreichend berücksichtigt werden. Eine Grundlage kann die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) sein.
In dem Vertrag sollten folgende Inhalte ausführlich und unmissverständlich beschrieben sein:
· Leistungsumfang
· Vertragslaufzeit und Kündigung
· Preise und Preisänderungen während der Vertragslaufzeit
· Lieferunterbrechungen und Haftung
· Abschlagszahlungen
· Abrechnung
· Anmietung des Aufstellraumes
· Eigentum an der Anlage
· Regelungen für das Ende der Vertragslaufzeit
· Vertragsweitergabe (Rechtsnachfolge)
· ein separater Stromliefervertrag muss möglich sein
Damit die
Akzeptanz des
Contractings verbessert wird. sollten die
regenerative Energien (
Bioenergie, Erdwärme,
Wasserkraft, Sonnenenergie,
Windenergie) eingebunden werden.
Die
Einspareffekte werden durch das
Vorziehen einer
Modernisierung, effizientere Technik, hochwertige Bauausführung, individuelle Einstellung und regelmäßige
Wartung erreicht.
Bei dem
Energieliefer-Contracting übernimmt der
Contractor die Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und
Instandhaltung der Energieerzeugungsanlage und die
Brennstoffbeschaffung. Außerdem trägt er für die Dauer des Vertrages (in der Regel 10 bis 20 Jahre) die komplette Anlagenverantwortung. Der Contracting-Nehmer bezahlt die produzierte
Nutzenergie und eine Contracting-Pauschale.
Bei dem
Einspar-Contracting (Performance-Contracting) übernimmt der Contractor den Betrieb einer bestehenden
Energieerzeugungsanlage. Dabei tätigt er die ergänzenden Investitionen in neue Anlagenkomponenten und optimiert die Abläufe in der
Energieerzeugung, -umwandlung und -verwendung. Der Contractor garantiert dem Contracting-Nehmer im Vorhinein die
Energie- und Kosteneinsparungen über die Vertragslaufzeit (in der Regel 3 bis 10 Jahre).
Bei dem
Anlagen-Contracting (Finanzierungs-Contracting) finanziert und baut der Contractor die
Energieerzeugungsanlage. Der Betrieb,
Energiemanagement und
Brennstoffbeschaffung bleiben in der Hand des Contracting-Nehmers. Dabei trägt das technische und wirtschaftliche Risiko, das er aber über
Instandhaltungsverträge und Versicherungen an Dritte auslagern kann. Der Contractor refinanziert sich aus einem Contracting-Entgelt für Anlagenbau und Finanzierung.
Bei dem
Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement) übernimmt der Contractor die technischen Aufgaben des Contracting-Nehmers (Betrieb, Überwachung,
Instandhaltung und -setzung von bestehenden
Energieerzeugungsanlagen). Er trägt aber keine Verantwortung für die
Nutzenergielieferung. Der Contractor berechnet eine Betreiberpauschale über die Vertragslaufzeit (in der Regel 1 bis 5 Jahre).
Bei einem
Voll-Contracting übernimmt der
Contractor die Planung, Finanzierung, den Bau und Betrieb inkl.
Energie der
Energieanlage. Der
Contracting-Nehmer kauft
Wärme und/oder
Strom zu einem
fixen Grundpreis und einem
variablen Arbeitspreis, der die Kosten der effektiv verbrauchten
Energiemenge deckt. Der
Grundpreis deckt die
Kapitalkosten inkl.
Amortisation und die
Kosten für
Service,
Unterhalt und die
Garantieleistung der
Anlage.
Bei dem
Mini-Contracting handelt es sich fast immer um
Energieliefer- oder
Anlagen-Contracting, bei dem keine
Garantie für eine bestimmte Einsparung gegeben wird. Es geht hier vor allem um die Modernisierung von Heizungsanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Vorteil ist, dass es bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern kein Problem bezüglich der Kostenumlage auf die einzelnen Mieter gibt. Die Contractoren sind in den meisten Fällen
Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke), die diese
Dienstleistungen auf lokalen Märkten anbieten.