Bei dem
Mini-Contracting handelt es sich fast immer um
Energieliefer-Contracting oder
Anlagen-Contracting, bei dem keine
Garantie für eine bestimmte Einsparung gegeben wird. Es geht hier vor allem um die
Modernisierung von Heizungsanlagen für
Ein- und
Zweifamilienhäuser. Der Vorteil ist, dass es bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern kein Problem bezüglich der Kostenumlage auf die einzelnen Mieter gibt. Die Contractoren sind in den meisten Fällen
Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke), die diese
Dienstleistungen auf lokalen Märkten anbieten.
Die
Grundlagen sind
- eine Zusammenarbeit mit dem Heizungshandwerk.
- die Modernisierung von
Heizkesseln und Nebenanlagen in Bestandsgebäuden.
- der Energieträger
Erdgas oder
Nahwärme.
- auch die Kombinationen von Gas mit Solarthermie und andere regenerative
Energien (Holzschnitzel,
Biogas).
- eine langfristige Kundenbindung durch das
Energieversorgungsunternehmen (EVU).
- die Abrechnung der erzeugten
Wärme (Messpunkt
Wärmemengenzähler) oder über den Gasverbrauch (Gaszähler). Die
Abgas-, Betriebsbereitschafts- und Abstrahlverluste des
Heizkessels liegen im Risikobereich des Contractors und die übrigen Energieverluste (Transmissions- und Lüftungswärmeverlust, Warmwasserbereitung; Verteilungs- und Übergabeverluste) sowie die Gewinne aus Einstrahlung und internen Quellen gehen in beide Abrechnungsformen ein.
- eine Übernahme der Anfangsinvestition (Gebrauchsüberlassung der neuen Anlage gegen Entgelt), wobei die
Wartung fast immer, Reparaturen dagegen nicht immer dabei sind.
- Vertragslaufzeiten von 10 Jahren.
Damit die Akzeptanz des Mini-Contractings verbessert wird. sollten die regenerative Energien (Bioenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie) eingebunden werden. Die Einspareffekte werden durch das Vorziehen einer Modernisierung, effizientere Technik, hochwertige Bauausführung, individuelle Einstellung und regelmäßige Wartung erreicht.
Hier sollten folgenden Möglichkeiten genutzt werden:
· Verwendung hocheffizienter Markengeräte (Abweichung nur auf Kundenverlangen)
· Verwendung besonders energieeffizienter Komponenten wie Speicher und Umwälzpumpen
· hydraulischer Abgleich der Anlage
· Einsatz ausschließlich von Brennwertgeräten
· regelmäßige, umfassende Inspektion und Wartung
· Überprüfung der Brennwertnutzung im praktischen Betrieb
· Garantie einer quantifizierten Energieeinsparung
· Abrechnung der Energie am Ausgang des Heizsystems
· Schulung und Zertifizierung der beteiligten SHK-Fachbetriebe