Die
Bioenergie ist die älteste
Energiequelle der Menschheit. Die einfachste Art der energetischen Nutzung ist die Verfeuerung von Biomasse. Seit rund 600.000 Jahren wird Holz zum Kochen und als
Wärmequelle genutzt, weltweit ist die Biomasse der wichtigste erneuerbare
Energieträger.
Bioenergie steht in fester, flüssiger oder gasförmiger Form zur Verfügung und wird aus pflanzlichen oder tierischen Reststoffen oder angebauten
Energiepflanzen und deren Produkten hergestellt. Bioenergie ist auch in der Anwendung sehr vielseitig. Sie wird zur
Wärme- und
Stromerzeugung und als Kraftstoff im Verkehr eingesetzt.
Wird Biomasse verbrannt, wird genau die Menge
Kohlendioxid (CO
2 ) freigesetzt, die zuvor beim Wachstum der Pflanzen durch die
Photosynthese gebunden wurde. Bedingt durch den geschlossenen CO
2-Kreislauf ist die Biomasse ein klimafreundlicher
Energieträger, der keine zusätzlichen Treibhausgase verursacht. Einmal abgegesehen von der Hilfsenergie für
Ventilatoren und
Pumpen.
Potenziale
Die Bioenergie ist ein Multitalent zur Produktion von Strom,
Wärme und Kraftstoffen. Feste, flüssige und gasförmige Reststoffe sowie
Energiepflanzen haben ein gewaltiges Potenzial, das es zu erschließen gilt.
Wie viel
Energie aus Biomasse bereitgestellt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- welche Fläche für den Anbau von Energiepflanzen zur Verfügung steht,
- zu welchem Anteil Kraft-Wärme-Kopplungstechniken zum Einsatz kommen,
- wie das Biomassepotenzial auf die verschiedenen Nutzenergien Strom, Wärme und Kraftstoffe aufgeteilt wird.
Der bis 2010 zu erreichende Bio-Kraftstoffanteil ist durch die
EU-Richtlinie zur "Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" festgeschrieben. Demnach soll 5,75 % des Kraftstoffbedarfs aus Erneuerbaren
Energien gedeckt werden. Die Voraussetzung dafür, dass der Anteil der Bio-Kraftstoffe weiter wachsen kann, ist die Etablierung neuer Verfahren zur Biokraftstoffherstellung, z.B. die Produktion synthetischer Kraftstoffe. Mit dem bislang überwiegend genutzten Biodiesel lässt sich ein solches Wachstum aufgrund der klimatischen Verhältnisse und konkurrierender Flächennutzungen nicht erreichen.
Das
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG 2009) ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten und löst damit das EEG in der Fassung von 2004 ab. Das EEG regelt den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur
Stromerzeugung aus Erneuerbaren
Energien an die öffentlichen Netze, sowie die Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber.
Es bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in
Erneuerbare Energien und ist somit ein Garant für den Umbau der fossilatomaren
Energieversorgung hin zu Erneuerbaren Energien.
Das EEG garantiert den Anlagenbetreibern für einen Zeitraum von 20 Jahren eine gleich bleibende Einspeisevergütung. Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der eingesetzten Technologie, der Anlagengröße sowie vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage ab. Je später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist der Tarif. Mit der Degression treibt das EEG die technologische Entwicklung voran.