Bei dem
Anlagen-Contracting (
Finanzierungs-Contracting)
finanziert und
baut der Contractor die
Energieerzeugungsanlage. Im Gegensatz zum
Einspar-Contracting ist beim Anlagen-Contracting z. B. nicht das das
warme Gebäude Vertragsbestandteil sondern hier muss der
Contracting-Nehmer die
bereitzustellende Wärmeleistung beauftragen. Es handelt sich um eine reine
Energielieferdienstleistung, die sich auf die Bereiche der
Energiebereitstellung und
-verteilung konzentriert. Die
Energienutzung beim Endverbraucher ist
nicht Vertragsbestandteil. Der Betrieb,
Energiemanagement und
Brennstoffbeschaffung bleiben in der Hand des
Contracting-Nehmers. Dabei
trägt er das
technische und
wirtschaftliche Risiko, das er aber über
Instandhaltungsverträge und Versicherungen an Dritte auslagern kann. Der Contractor refinanziert sich aus einem
Contracting-Entgelt für Anlagenbau und Finanzierung.
Die
Energieliefergrenzen müssen klar definiert werden, da die
Mengenmessung die
Vertragsgrundlage bildet. (
Wärmelieferung ab
Verteiler im Technikraum oder ab Heizkörper in der Wohnung). Die
Vertragslaufzeit ist letztendlich von dem
Abschreibungszeitraum der neu zu installierenden Anlagenkomponenten abhängig. Diese kann je nach der
Anlagentechnologie und Betrachtungsweise
10 bis 20 Jahre betragen.