Wenn
Leitungen (Elektro, Heizung,
Wasser, Gas, Lüftung) in
Gebäuden verdeckt bzw.
unter Putz verlegt werden, dann sollte es Regeln geben, damit sich die verschiedenen
Gewerke nicht über die
Verlegebereiche streiten und die Leitungen auch später (bei Erweiterungen oder Sanierungsarbeiten)
wiedergefunden werden. Nur bei
Elektroinstallationen gibt es Regeln (
DIN 18015-3 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden"), die die
Leitungsführung in
normierten Zonen festlegen.
Leider gibt es für
Heizungs-,
Wasser-,
Gas- und
Lüftungsleitungen keine festgelegte Installationszonen. Hier haben sich in den Regionen
verschiedene Regeln eingeführt. Oder anders gesagt, jede Firma hat eigene Regeln festgelegt, was immer wieder zu Streitigkeiten auf den Baustellen führt, besonders dann, wenn diese ohne
fachgerechte Bauplanung erstellt werden. Die
fehlenden Regeln können nur durch eine
gewerksübergreifende Planung ausgeglichen werden. Natürlich müssen sich dann alle Firmen an die vorgegebenen Planungen halten, was nur durch eine
Bauüberwachung des
TGA-Planers (Technische Gebäudeausrüstung) zu einem
reibunglosen Bauablauf führt.
Grundsätzlich sollten alle
verlegten Leitungen (E-Instllationen, Heizungs-,
Wasser- und Lüftungsleitungen)
fotografiert und in die
Baupläne eingezeichnet werden, damit es bei
Erweiterungs- oder
Renovierungsarbeiten nicht zu Schäden an Personen oder Baukörper kommt.