Vor einer nachträglichen Perimeterdämmung im Erdreich befindlicher Außenflächen (Perimeter > hier in der Regel Kellerwände) muss unbedingt ermittelt werden, ob ein Grundbruch auftreten kann. Dieser tritt ein, wenn ein Fundament so stark belastet wird, dass unterhalb und dirket daneben der Scherwiderstand des Bodens überschritten wird. Wenn die seitliche Abstützung (z. B. Erdreich) des Fundamentes entfernt oder durch Porenwasserdruck die Scherfestigkeit des Bodens herabgesetzt wird, können auch Grundbrüche auftreten.
Der Boden unterhalb des Fundamentes wird bei einem Grundbruch zur Seite gedrückt und seitlicher Boden nach oben verdrängt. Dabei sinkt Fundament ein und das Gelände wird gehoben. Bei ausschließlich lotrecht mittig belasteten Fundamenten ist die Richtung, in die der Boden ausweichen wird, nicht vorhersehbar. Wird der Gründungskörper exzentrisch und/oder mit Horizontallasten beansprucht, so ist aufgrund der Lasteinwirkung eine Richtung vorgegeben. Die Form des Bruchkörpers ist abhängig von der Breite des Fundamentes und vom Reibungswinkel des anstehenden Bodens. Zur Ermittlung der Grundbruchsicherheit wird z. B. der Nachweis GEO-2 nach DIN EN 1997-1 angewendet und die DIN 1054 verweist in großen Teilen auf DIN 4017.
Die Möglichkeit eines Grundbruches ist auch bei der nachträglichen Einbringung eines Erdtanks zu beachten.