Für die
Heizöllagerung mit
Glasfaser verstärkten Kunststofftanks (GFKTank) hat die neue "
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (
AwSV - seit 01. August 2017) u. a. Änderungen festgelegt. Hier fungieren die vorgegebenen
Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) als technische Konkretisierung. In der
TRwS 791-2 steht: "Falls nicht vorhanden, sind
einwandige GFK-Tanks mit einer
Sicherheitseinrichtung gegen
Drucküberschreitung [...] und einer Dichtfläche mit Aufkantung [...] nachzurüsten." Dies gilt nur, wenn die GFKTanks nicht in einer geeigneten
Rückhalteeinrichtung (z. B. Auffangwanne) aufgestellt sind. Dieser Passus wird wirksam, wenn es die zuständige
Behörde anordnet und/oder der Fachbetrieb eine wesentliche Änderung an der Anlage vornimmt, die eine Meldung an die
Wasserbehörde nach sich zieht. Eine wesentliche Änderung der Anlage kann eine
Neuverlegung einer
Ölsaugleitung (aufgrund der Umstellung von Zwei auf Einstrangsystem mit reduziertem Leitungsquerschnitt) und das
Ersetzen von oberirdischen nicht bau oder typengleichen Tanks. Auch wenn dies nur dann vorgeschrieben ist, sollten die Betreiber dieser alten Tanks diese Sicherheitseinrichtung
freiwillig nachrüsten.
Auch bei standortgefertigten Öltanks aus Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) kann auch ein Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung notwendig sein. Da diese Tanktypen meist sehr groß sind und ihr Material sich nicht verformen kann, um eventuell entstehenden Überdruck (z. B. zu schnelles Füllen, zugesetzter Entlüftungsstutzen) bei der Befüllung "auszuweichen", stellt diese zusätzliche Einrichtung (Berstscheiben, federbelastete Schrauben oder einer Gummilippe am Domdeckel) sicher, dass kein Überdruck im Tank entstehen kann. Ein Überdruck entweicht durch die entstehende Öffnung.
Bei werksgefertigten GFK-Batterietanks ist eine zugelassene Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung erforderlich. Gegebenenfalls ist auf Anordnung der Behörde eine Nachrüstung erforderlich.
Seit Jahren wird von "Fachleuten" aus irgendwelchen Gründen gefordert, dass an kellergeschweißten Tanks nach
DIN 6625 Überdrucksicherungen anzubauen sind. Diese Forderung hat es jetzt sogar in die TRwS 791-1 (für Neuanlagen) geschafft. Diese rechtlich schon fragwürdige Forderung für Neuanlagen genügt den Fachleuten aber nicht.
Nein, die sind trotzig und verbiegen ihr Gehirn und das ihrer Mitmenschen und wollen Überdrucksicherungen weiterhin für bestehende Anlagen.
Für bestehende Anlagen gibt es die TRwS 791-2.
In der steht genau das Gegenteil, nämlich dass diese Dinger im Regelfall - unter bestimmten Bedingungen - nicht notwendig sind.
Wie sieht der Regelfall bei einem Heizöltank nach DIN 6625 im Keller bei Lieschen Müller aus?
- Befüllleitung DN 50
- Entlüftungsleitung DN 50 bzw. DN 40
- Volumenstrom bei der Befüllung selten mehr als 500 l/min
In der DIN 6625 steht:
"Es wird empfohlen, für Lüftungsleitungen gleiche Querschnitte wie für Füllleitungen vorzusehen."
Damit ist sichergestellt, dass kein unzulässiger Überdruck entstehen kann.
Und was steht in der TRwS 791-2 für bestehende Anlagen?
Für Tanks nach DIN 6625 ist die Anforderung hinsichtlich Überdruckvermeidung erfüllt, wenn:
- Die lichte Weite der Lüftungsleitung mindestens 40 mm beträgt. oder
- Die Füllleitung wird mindestens an einer Stelle auf eine lichte Weite von 40 mm reduziert. oder
- Der Volumenstrom bei der Befüllung wird auf 500 l/min begrenzt.
Trifft nicht in den meißten Fällen mindestens eine der Bedingungen zu?
Wieviel Fälle gibt es, in denen trotzdem Überdrucksicherungen nachgerüstet werden?
Und wenn Überdrucksicherungen nachgerüstet werden, dann sehr häufig so, dass sie nutzlos sind.
Ich habe viele Fotos, auf denen folgendes zu sehen ist:
- Kellergeschweißter Stahltank
- 50er Befüllleitung
- 50er Lüftungsleitung
Also, Bedingungen erfüllt.
- trotzdem zusätzlich auf einem 32er Loch mit einem Bullshit-Erweiterungsnippel eine Überdrucksicherung draufgebastelt oder
- nur eine 1,5-Zoll-Überdrucksicherung von Afriso installiert. So wie auf dem Foto (oben 2. Bild).
Das ist in der Regel nicht ausreichend.
Afriso weiß das, die Fachleute wissen das aber nicht.
In der zugehörigen Betriebsanleitung der Überdrucksicherung von Afriso steht:
"Füllgeschwindigkeit Max. 300 l/min. Sollen höhere Füllgeschwindigkeiten als 300 l/min realisiert werden, so sind entsprechend zwei oder mehrere Überdrucksicherungen einzubauen."
Der beiliegende Aufkleber
"Befüllung des Lagerbehälters darf aus Sicherheitsgründen nur mit max. 300 l/min. erfolgen muss am bzw. in der Nähe des Füllstutzens angebracht werden."
Kennt jemand einen DIN-6625-Tank mit solch einem Aufkleber oder gar mit zwei installierten Überdrucksicherungen?