Der Midijob ist eine Erweiterung des Minijobs. Ab der Verdienstgrenze von 850 Euro/Monat beginnt die Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung. Diese Gleitzone (Übergangsbereich) ändert sich ab dem 1. Juli 2019 auf 1300 Euro/Monat. Im Gegensatz zu den Minijobs sind Midijobs nicht steuerfrei und der Arbeitnehmer muss Abgaben an die Sozialversicherung zahlen, die aber niedriger gegenüber denen der Teil- oder Vollzeitjobs sind. Die Vorgaben gleichen in vielen Fällen denen des Minijobs.
Zwischen dem Minijob und dem Midijob gibt es einige Unterschiede.
• Ein Arbeitnehmer in einem Minijob dürfen nur bis zu 450 Euro monatlich verdienen, der Midijobber bis zu 850 Euro/Monat (ab Juli 2019 1300 Euro/Monat).
• Für einen Minijob müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsangaben bezahlt werden. Dagegenh profitieren die Arbeitnehmer mit einem Midijob davon, dass sie Sozialabgaben zahlen müssen.
• Die Abgaben werden vom Bruttoentgelt abgezogen. Soll ein Midijob als Nebenjob gelten, dann fallen in der Regel die steuerlichen Vergünstigungen weg. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus dem Midijob ganz regulär versteuert werden. Deswegen besteht bei der Kombination Midijob und Hauptjob als Nebenjob die Frage, ob sich das lohnt. Bei einem Minijob ist das nicht so, weil die Minijobs gerne als Nebenjob zu einem Hauptjob ausgeübt werden, in dem die Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden, wodurch es sich in der Regel lohnt. Das wird ab Juli 2019 ändern. Wer dann zwischen 850,01 und 1300 Euro verdient, wird ebenfalls steuerlich begünstigt und hat am Ende des Monats mehr Brutto vom Netto übrig.