Die
EFB-Preis (früher
Einheitliche Formblätter-Preis) wurden verbindlich gegenüber den
Oberfinanz- und
Baudirektionen 1986 eingeführt und seither mehrfach überarbeitet und ergänzt. Das
Vergabe- und
Vertragshandbuch (
VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019) enthält die aktuellen Aussagen zu den jeweiligen
Formblättern. Die EFB-Preis sind heranzuziehen und sollen als
Hilfsmittel dienen für die:
• Bewertung von Angeboten und vor allem für Forderungen zu Nachträgen und deren Berechnung
• Beurteilung zur Angemessenheit der einzelnen Preisbestandteile der Baupreise (Lohn-, Stoff-, Gemeinkosten u. a.), der Einheitspreise (EP) und
Angebotsendsummen (ohne
Umsatzsteuer)
Seit der Ausgabe 2008 wird im VHB-Bund von "ergänzenden Formblättern Preise" im Sinne der vorherigen EFB-Preis gesprochen. Bei den Formblättern handelt es sich zunächst um zwei Formblätter für die verschiedenen Kalkulationsverfahren.
• Formblatt 221 : Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
• Formblatt 222 : Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
• Formblatt 223 : Aufgliederung der Einheitspreise
Auf Ebene der Bundesländer können in analoger Form auch Formblätter Preise auftreten, die sich aus "Kommunalen Vergabehandbüchern (KVHB)" ableiten.