Bei der Zuschlagskalkulation (Selbstkostenkalkulation, Angebotskalkulation) wird versucht, alle anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht, anhand von Kostenstellen und entsprechenden Verteilungssschlüsseln auf die Kostenträger eines Unternehmens zu verteilen. Die Zuschlagskalkulation nutzt die Daten (z. B. für ein Produkt oder ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag), die im Rahmen der Kostenträgerrechnung gewonnen wurden. Diese Selbstkosten (eigenen Kosten) werden einem bestimmten Produkt zugeordnet. Die Ermittlung der Selbstkosten ist eine Vorstufe zur Kalkulation des Listenpreises eines Produktes. Zunächst werden zur Ermittlung der Selbstkosten alle Einzelkosten den einzelnen Kostenträgern zugeordnet. Dabei unterscheidet man zwischen Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Kosten, die direkt dem Kostenträger zugerechnet werden können. Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, sind Gemeinkosten.
Die Gemeinkosten werden in vier Kostengruppen unterteilt:
- Materialgemeinkosten
- Fertigungsgemeinkosten
- Verwaltungsgemeinkosten
- Vertriebsgemeinkosten
Diese Kosten werden über einen im Betriebsabrechnungsbogen* (BAB) ermittelten Zuschlagssatz dem Produkt zugerechnet. Zuerst werden die Material- und Fertigungskosten berechnet. Um die Materialkosten zu berechnen, werden alle Einzelkosten des Materials erfasst. Danach werden die Gemeinkosten mithilfe des Zuschlagsatzes und der Summe der Materialeinzelkosten (z. B. Schrauben, Verbindungdsteile) gebildet. Materialgemeinkosten sind z. B. Transportkosten, Verpackungen und Heizungskosten. Die Fertigungskosten werden in der gleichen Art ermittelt. Diese Material- und Fertigungskosten bilden die Herstellkosten des Kostenträgers. Anhand der Herstellkosten werden mit den Zuschlagssätzen für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten die Selbstkosten ermittelt.
* Der Betriebsabrechnungsbogen wird zur Kosten- und Leistungsrechnung im Bereich der Kostenstellenrechnung eingesetzt. Mit dem BAB werden die Kosten dort kontrolliert, wo sie verursacht werden, die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilt, die Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kalkulation und die Wirtschaftlichkeit der Kosten ermittelt.
Handwerksbetriebe verwenden mit vorberechneten bzw. vorbestimmten Zuschlägen, die im jeweiligen Betrieb ermittelt oder von Fachverbänden empfohlen werden, häufig die Zuschlagskalkulation. Dieses Kalkulationsverfahren ist einfach, praktikabel zu handhaben und liefert hinreichend genaue Kalkulationen. Besonders dann, wenn für die zu kalkulierenden Aufträge eine annähernd gleiche Leistungs- und Kostenstruktur haben. Dies gilt besonders für kleinere Handwerksbetriebe und Bauleistungsbetriebe, die weniger komplex sind.
Dieses Berechnungsbeispiel (aktuellen Lohn eingeben) soll aufzeigen, warum dem Kunden ein solch hoher Stundenlohn in Rechnung gestellt werden muss. Es kann in der Praxis sehr wichtig werden, dem Kunden zu erklären, welche Hintergründe die hohen Verrechnungsätze haben.
Die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen können unterschiedlich sein, letztendlich ist aber das Schema der Kalkulation überall weitgehend gleich.
Der Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich dem Stundenverdienst eines Handwerkers! Er setzt sich vielmehr aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten, dem Stundenlohn und am Ende der Mehrwertsteuer zusammen.
Auch kann der Verrechnungssatz für reine Lohnarbeiten erheblich höher sein, weil er nicht materialentlastet ist. Dies kommt dann zur Anwendung, wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten ausgeführt oder das Material vom Auftraggeber beigestellt werden (und sich der Auftragnehmer auf den Einbau einlässt).
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Tarifliche Sozialaufwendungen
- Urlaubsentgelt
- Urlaubsgeld
- Sonderzahlung (13. Monatsgehalt), Gratifikationen
- Tarifliche Ausfalltage
- Betriebliche Altersvorsorge
- Vermögensbildung
Gesetzliche Sozialaufwendungen
- Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung
- Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld
- Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Beitrag für die Berufsgenossenschaft
- Gesetzliche Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige (in bestimmten Gebieten), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (in bestimmten Gebieten), Mariä Himmelfahrt (in bestimmten Gebieten), Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen (in bestimmten Gebieten), 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
- Mutterschaftsurlaub u. a.
Betriebliche Gemeinkosten
- Gehälter für Mitarbeiter in Büro, Arbeitsvorbereitung und Lager
- Raumkosten
- Heizung, Strom, Wasser, Gas
- Betriebliche Steuern, z. B. Gewerbesteuer
- Betriebliche Versicherungen, Beiträge, Gebühren
- Werbung
- Porto, Telefon, Internet
- Büromaterial
- Gebäude und Maschinen instandhalten
- Kfz-Kosten, Reisekosten
- Betriebliche, nicht direkt verrechenbare Zeiten
- Steuer- und Rechtsberatungskosten
- Zinsen für Kredite
Kalkulatorische Gemeinkosten
- Unternehmerlohn
- Verzinsung des Eigenkapitals
- Kalkulatorische Abschreibung
- Kalkulatorische Miete
Freiwillige Sozialaufwendungen
- Familienbeihilfen
- Fahrgeld, Essenszuschuss u. a.
- Beiträge zur Altersvorsorge
19 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer