Die Miefampel (CO2-Ampel) wird besonders dann eingesetzt, wenn Klassenräume, Büroräume und Seminarräume nur über Fenster belüftet werden. So muss nur dann gelüftet werden, wenn der CO2-Wert zu hoch ist. CO2 ist ein menschliches Atmungsprodukt und somit ein guter Indikator z. B. für mit SARS-CoV-2 belasteten Aerosole. Mit einer Stoßlüftung oder noch besser durch eine Querlüftung (Durchzugslüftung) wird die Raumluft am schnellsten ausgetauscht.
Das mikroprozessorgesteuerte CO2– Messgerät dient zur Erfassung des CO2-Gehaltes der Raumluft im Bereich von 0 bis 3.000 ppm. Die Messsignale werden optisch durch 6 farbige LED´s wiedergegeben. Der CO2–Gehalt der Luft wird mittels einem optischen Sensor (NDIR), nicht-dispersive Infrarot-Technologie, ermittelt. Durch die Verwendung des Sensors nach dem Dual–Prinzip können Störungen der Messung durch Verschmutzung und Alterung weitestgehend ausgeschlossen werden, so dass eine lange Funktionszeit des Gerätes sichergestellt ist. Eine Kalibrierung ist unter normalen Einsatzbedingungen nicht notwendig.
Der Einsatzbereich der CO2–Ampel ist zu empfehlen, wenn durch ein kontrolliertes Lüftungsverhalten die maximale CO2–Raumluftkonzentration in Grenzen gehalten werden soll. Der akustische Signalton kann ausgeschaltet oder auf verschiedene CO2-Werte (900 ppm, 1.200 ppm,1.500 ppm,1.800 ppm) eingestellt werden. Werksseitig ist der Wert auf 1.500 ppm eingestellt.
Die Miefampel ist so programmiert, dass beim Aufleuchten der 1. gelben LED ein CO2-Gehalt von ca.1000 ppm und ein CO-Gehalt (Summe oxidierbarer Stoffe) von ca. 4 ppm in der Raumluft enthalten sind. Somit sollte darauf geachtet werden, dass ausschließlich die beiden grünen LED´s aufleuchten. Bei erreichen der ersten bzw. der zweiten gelben LED sollte mit dem Lüften begonnen werden. Die Lüftungsperiode sollte solange anhalten bis nur noch die grünen LED´s leuchten.
Die
Anschaffung von
CO2-Ampeln werden von den Bundesländer bezuschusst. Mit den
Fördermitteln soll die
Außenluftzufuhr in den
Klassenräumen verbessert werden. Dazu gehören z. B.
Fensterumbauten, die
Anschaffung von Geräten zur
Raumluftreinigung und/oder von
CO2-Messgeräten (z. B.
Lüftungsampel).