Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte Energieberatung für Wohngebäude wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt. Dazu wurde eine bundesweit einheitliche Methodik zur Darstellung festgelegt. Der Energieberater kann mit der eigens dafür konzipierten Software ein gesamtes Gebäude nach vorgegebenen Standards erfassen. Der Hauseigentümer bekommt einen verständlichen visuell aufbereiteten Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes, alle Energiespar-Potenziale und anstehenden empfohlenen Sanierungsschritte sowie deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Viele Hausbesitzer sanieren einfach wild drauflos und nehmen die Gelegenheit, als ersten Schritt einen Termin für eine Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch zu nehmen, nicht wahr. Der Energieberater macht eine Vor-Ort-Beratung und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Das BMWK übernimmt bis zu 80 % der Kosten.
Die Höchstförderung beträgt beiEin- und Zweifamilienhäusern max. 1.300 € und bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten max. 1.700 €. Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 € gibt es, wenn der Energieberater den Energieberatungs-Bericht (z. B. einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Beiratssitzung einer WEG oder Wohnungseigentümerversammlung vorstellt.
Zielgruppen:
• Haus- und Wohnungseigentümer
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mieter und Pächter
• rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen), wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient
• Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient
Um die staatliche Förderung der Energieberatung zu profitieren, muss
• das Gebäude in Deutschland stehen;
• der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen;
• das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen – so sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung für eine Energieberatung ausgenommen. Für Vereinsgebäude steht das BMWK-Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ zur Verfügung.
Das Problem ist, einen guten kompetenten
Energieberater zu finden.
Die Software für den individuellen Sanierungsfahrplan eignet sich, um Fahrpläne für die Schritt-für-Schritt-Sanierung und für die Gesamtsanierung in einem Zug zu erstellen.
Bei einer Schritt-für-Schritt-Sanierung werden Vorschläge für einzelne Sanierungsmaßnahmen, die aufeinander aufbauend und zeitlich versetzt realisiert werden. Dabei werden zwei bis maximal fünf Maßnahmenpakete gebildet. Eine Schritt-für-Schritt-Sanierung bietet sich vor allem an, wenn der finanzielle Rahmen es erfordert.
Bei einer Gesamtsanierung werden Sanierungsvorschläge gemacht, wie eine Immobilie in kurzer Zeit auf den hohen, und damit zeitgemäß energetischen Stand gebracht werden kann.
Der iSFP-Energieberatungsablauf bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung
1. Bei dem ersten Beratungsgesprächtermin vor Ort geht es primär darum, den energetischen Zustand des Gebäudes zu ermitteln. Außerdem sollte ein gegenseitiges Vertrauen aufgebaut und technische sowie rechtliche Zusammenhänge geklärt werden.
2. Die energetische Bewertung des Ist-Zustandes wird geklärt und die Sensibilisierung für das Thema wird aufgebaut. Wie ist der Zustand des Gebäudes? Welche Komponenten müssen verbessert werden? Was sind verbrauchsorientierte Werte?
3. Sanierungsvorschläge werden anhand der ermittelten bautechnischen Daten und der persönlichen und finanziellen Voraussetzungen werden aufgezeigt. Auf Wunsch können mehrere Sanierungsfahrpläne gegenübergestellt und verglichen werden.
An diese Stelle der Beratung sollte geklärt werden, ob eine Gesamtsanierung in einem Zuge oder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung gewünscht wird.
4. Abstimmung des individuellen Sanierungsfahrplans. Wie soll der iSFP am Ende aussehen. Ziel ist es, ein abgestimmtes und erläutertes Ergebnis der Energieberatung festzuhalten.
5. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird erstellt. Wenn ein Sanierungsziel und die dafür notwendigen Schritte festgelegt wurden, beginnt die detaillierte Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans.
6. Der individuellen Sanierungsfahrplan wird übergeben.
7. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird vom Energieberater ausführlich erklärt. Dabei werden zwei Dokumente ("Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen") übergeben. Beide gehören zusammen und sollten keine widersprüchlichen Aussagen enthalten.