Löschwasserbrunnen sind Entnahmestellen, mit denen Löschwasser aus dem Grundwasser entnommen werden kann. Je nach Tiefe des Brunnens wird das Löschwasser entweder mittels Pumpe des Feuerwehrfahrzeugs im Saugbetrieb (S) oder mit einer installierten Tiefpumpe (T) entnommen.
Besonders bei der Neuanlegung der Entnahmestelle ist auf einen ausreichenden Abstand zu den umstehenden Gebäuden zu achten (außerhalb des Trümmerschattens).
Die technischen Vorgaben sind in der DIN 14220:2022-07 "Löschwasserbrunnen" festgelegt.
In der Regel werden die Löschwasserbrunnen als Saugbrunnen betrieben. Wenn aber der abgesenkte Wasserspiegel tiefer als 7,50 m unter Gelände ist, dann ist die maximale geodätische Saughöhe der Feuerwehrpumpe (TS8) überschritten. Der Brunnen muss dann mit einer Tiefenpumpe (Unterwasserpumpe) ausgerüstet werden, damit die Feuerwehrpumpe unterstützt werden kann. Die Unterwasserpumpe sollte sowohl mit Strom als auch über ein Notstromaggregat betrieben werden können, falls im Brandfall der komplette Strom ausfällt bzw. abgeschaltet werden muss.
Die Löschwasserbrunnen werden nach Ihrer Ergiebigkeit unterteilt ("Klein" - Kennzahl 400 [400 bis 800 l/min], "Mittel" - Kennzahl 800 [über 800 bis 1600 l/min], "Groß" - Kennzahl 1600 [über 1600 l/min]. Die Ergiebigkeit der einzelnen Brunnen muss über einen Zeitraum von 3 Stunden gewährleistet sein.
Die Feuerwehrzufahrt muss für eine zulässigen Gesamtmasse von 16 Tonnen und einer Achslast von 10 Tonnen geeignet und ausgeschildert sein. Die Bewegungsfläche vor der Entnahmestelle muss eine Fläche von 7 Meter x 12 Meter aufweisen. Sofern die zu befahrene Fläche nicht klar erkennbar ist (mit Gras bewachsene Flächen), muss die Zuwegung gut sichtbar durch Baken oder ähnliche Gegenstände gekennzeichnet werden.