Im Zuge der Montage von Rauchwarnmeldern – genau genommen schon bei der Planung – zielt die wohl erste Frage darauf ab, in welchen Räumen und Zimmern es empfehlenswert ist Rauchmelder zu installieren oder an welchen Orten dies gegebenenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Die angesprochene gesetzliche Mindestausstattung wurde im Zuge der Rauchmelderpflicht, welche in Deutschland mittlerweile in allen Bundesländern umgesetzt wurde, in die entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnungen aufgenommen. Prinzipiell sind Richtlinien dabei annähernd gleich, so müssen in sämtlichen Bundesländern alle Schlafzimmer und Kinderzimmer, sowie Flure welche als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen, mit jeweils zumindest einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Es müssen zwar nur in einigen Bundesländern von Gesetzeswegen sämtliche Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, jedoch erscheint eine Ausstattung bestimmter Räume auch aus freien Stücken sinnvoll. Erwägenswert ist hier jedenfalls die Rauchmelder Installation in Wohnzimmern, Arbeitszimmern oder auch Keller- und Heizungsräumen, da diese oftmals Ausgangspunkt für Brände sind.
Gleiches gilt natürlich auch für Küchen. Diese sind übrigens der Ort, an dem die meisten Brände in privaten Haushalten hervorgerufen werden. Das Problem dabei ist jedoch, dass Rauchmelder in der Küche naturgemäß Dämpfen und Rauch ausgesetzt werden. Bei Erreichen einer bestimmten Dunst- oder Rauchkonzentration führt dies unweigerlich zum Auslösen des Alarms. Aus diesem Grund ist der Einbau in Küchen auch in keiner einzigen Landesbauordnung vorgesehen. In Küchen oder anderen Räumen in welchen es regelmäßig zu Wasserdampf, Rauch oder auch hoher Staubbildung (z. B. Werkstatt) kommt, ist es daher empfehlenswert, an Stelle herkömmlicher Geräte, sogenannte küchentaugliche Rauchmelder oder Hitzemelder anzubringen.
Quelle: Ivo Bertolini MSc., SEmarketing e.U.