Neugründungen im Nebenerwerb sind bundesweit voll im Trend, denn über 50 Prozent aller Neugründungen finden im Nebenerwerb statt. Die Möglichkeit, eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb zu beginnen, ist eine wichtige Eintrittstür in das eigene Unternehmen.
Das Hauptmotiv, ein Unternehmen nebenberuflich zu gründen, liegt in der größeren Sicherheit. Das vorhandene Einkommen dient dabei als Sicherheitsnetz, das einen auffängt, falls sich die Geschäftsidee doch als Flop herausstellen sollte.
Weitere Motive sind, sich durch eine Nebenerwerbsgründung dauerhaft ein zweites Standbein zu schaffen, mit dem das Einkommen aus dem Hauptjob aufgebessert werden kann. Andere nutzen die Chance, ihre Geschäftsidee erstmal auszuprobieren und den Markt zu erkunden, bevor sie alles auf eine Karte setzen. Sie fangen klein an und bauen ihre Selbstständigkeit nach und nach zum Hauptberuf aus. Wieder andere haben für eine Vollzeitgründung nicht genügend Ressourcen, etwa weil sie sich neben ihrer Selbstständigkeit um kleine Kinder kümmern müssen, oder sie erkennen früh, dass ihr Geschäftsmodell nicht genug Einnahmen generieren wird, um ihren Lebensunterhalt zu 100 Prozent zu sichern.
Betriebe im Nebenerwerb werden in der Regel als Kleinunternehmen gegründet.
Viele Förderprogramme sind auf Selbstständigkeit im Haupterwerb begrenzt. Eine Finanzierungsmöglichkeit für nebenberuflich Selbstständige kann aber zum Beispiel der ERP-Gründerkredit – Startgeld der staatlichen Förderbank KfW sein. Das Programm unterstützt seit dem 1. Januar 2025 auch dauerhafte Nebenerwerbsgründungen.
Wenn ein Beamt*in einer Nebentätigkeit nachgehen möchte, gibt es einige Besonderheiten, die du kennen solltest. Im Gegensatz zu Angestellten in der freien Wirtschaft unterliegst du als Staatsdiener*in einem Dienst- und Treueverhältnis. Deshalb gilt: Dein Dienstherr muss deine nebenberufliche Tätigkeit in den meisten Fällen genehmigen.
Für schriftstellerische, künstlerische oder wissenschaftliche Nebentätigkeiten, die du unentgeltlich ausüben möchtest, benötigst du keine Genehmigung. Du musst deinen Dienstherrn aber trotzdem informieren.
In allen anderen Fällen brauchst du das Einverständnis deines Dienstherrn für deine nebenberufliche Selbstständigkeit. Dies ist besonders wichtig, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.
Beispiele hierfür sind:
• Deine Nebentätigkeit nimmt dich so sehr in Anspruch, dass deine Pflichten als Beamt*in darunter leiden.
• Es kommt zu Konflikten mit deinen dienstlichen Pflichten, etwa wenn du als Steuerprüfer*in steuerliche Beratungen anbietest.
• Dein Nebengewerbe betrifft Bereiche, in denen deine Behörde tätig werden könnte, zum Beispiel wenn du im Gesundheitsamt arbeitest und ein Restaurant eröffnen möchtest.
• Deine Unparteilichkeit oder Unbefangenheit könnte infrage gestellt werden, etwa wenn du im Bauamt tätig bist und gleichzeitig mit Immobilien handelst.
• Deine dienstliche Einsatzfähigkeit könnte eingeschränkt werden, etwa wenn du dir als Zirkusartist*in das Bein brichst. Das Ansehen der Behörde wird geschädigt, zum Beispiel wenn du als Polizist*in Partys veranstaltest.
Wenn keine der oben genannten Aspekte auf deine Nebentätigkeit zutrifft, kann dir dein Dienstherr die Tätigkeit nicht verbieten. Du hast sogar einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Ist diese einmal erteilt, gilt sie für fünf Jahre und muss danach erneuert werden.
Auch nach der Genehmigung gibt es noch einige Regeln zu beachten:
• Deine Nebentätigkeit darf nicht mehr als ein Fünftel deiner wöchentlichen Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das also maximal acht Stunden.
• Der Verdienst aus deinem Nebengewerbe darf 40 % deines jährlichen Grundgehalts nicht übersteigen.
Bist du im öffentlichen Dienst tätig, aber nicht verbeamtet, benötigst du keine ausdrückliche Genehmigung für deinen Nebenjob. Du musst jedoch deinen Dienstherrn informieren. Er sieht zu, dass deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Sollte dies doch der Fall sein, kann er dir die Ausübung deiner Nebentätigkeit verbieten oder nur unter Auflagen erlauben.
Quelle: Gründerplattform - BusinessPilot GmbH