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Autoren
OldBo
08.06.2026
Von einer Mischkalkulation wird regelmäßig dann gesprochen, wenn der Bieter Einheitspreise für bestimmte Positionen bewusst zu niedrig ansetzt und dafür die Preise bei anderen Positionen erhöht. Denkbar sind auch unterschiedliche Kostenansätze innerhalb einer Position, die dann einen gemischten Preis ergeben.

Mit der Mischkalkulation (Ausgleichskalkulation) können Handwerksunternehmer ihre Kosten und Gewinnzuschläge unterschiedlich auf Lohn und Material verteilen.

Von einer Mischkalkulation (Ausgleichskalkulation) wird regelmäßig dann gesprochen, wenn der Bieter Einheitspreise für bestimmte Positionen bewusst zu niedrig ansetzt und dafür die Preise bei anderen Positionen erhöht. Denkbar sind auch unterschiedliche Kostenansätze innerhalb einer Position, die dann einen gemischten Preis ergeben. Hiermit spekuliert der Bieter auf das Nachtragspotential der betroffenen Positionen, also auf das Entfallen der zu niedrig angesetzten und auf die Vervielfachung der erhöht angebotenen Positionen.

Bei der Mischkalkulation (Ausgleichskalkulation) handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Kosten innerhalb eines Angebots ungleichmäßig verteilt werden. Einzelne Einheitspreise werden dabei bewusst niedriger und andere absichtlich höher angesetzt.

Dabei ist der Grundgedanke oft, strategische Vorteile erzielen oder Wettbewerbsnachteile auszugleichen. In der Praxis begegnet man solche Kalkulationen regelmäßig, sei es in Form von Konkurrenzangeboten oder durch Bedenken von Auftraggebern.

Eine Mischkalkulation kann strategisch sinnvoll sein, birgt jedoch erhebliche Risiken. Deswegen muss auf Transparenz und Regelkonformität gesetzt werden, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass offene Kommunikation der beste Weg ist, um Vertrauen bei Auftraggebern aufzubauen.
Auch Auftraggeber sollten aufmerksam sein und verdächtige Preisgestaltungen genau prüfen. Dabei sind die Vorschriften der VOB/A eine wertvolle Orientierungshilfe, um faire und nachvollziehbare Angebote sicherzustellen.

Die Anwendung von Mischkalkulationen (Ausgleichskalkulationen) ist bei öffentlichen Aufträgen zwar verboten, bei Privatkunden ist diese Methode jedoch in der Praxis weit verbreitet. Insbesondere im Handwerk sind Mischkalkulationen mittlerweile Gang und gäbe. Viele Kunden wollen Vergleichsmöglichkeiten, um aus den verschiedenen Angeboten der Handwerksunternehmen das Beste auszusuchen. Mithilfe einer Mischkalkulation haben Handwerker mehr Gestaltungsspielraum bei der Aufschlüsselung der Kosten. Die Gemeinkosten, also Kosten für Gehälter, Versicherungen, Heizung, Strom, Mieten, usw., werden dabei unterschiedlich gewichtet. Die meisten Betriebe weisen den Stundensatz häufig niedriger aus und setzen stattdessen einen höheren Gemeinkostenzuschlag beim Material an. Auch der allgemeine Gewinnaufschlag wird ungleich verteilt. So können Kosten offengelegt und gleichzeitig bessere Vergleichsmöglichkeiten zur Konkurrenz geboten werden. Im Rahmen der öffentlichen Vergabe sollte darauf jedoch verzichtet werden.

Quellen
Bildungsverlag EINS GmbH, DHZ, Ralph Georg Günther, CEM Consultants® Prof. Kumlehn GmbH
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