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Autoren
OldBo
12.05.2010
Alle halbautomatischen Gasbrenner mit Zündflamme werden durch thermoelektrische Zündsicherungen überwacht.
Aufbau einer thermoelektrischen Zündsicherung
 Aufbau einer thermoelektrischen Zündsicherung
Betriebsstellungen einer thermoelektrischen Zündsicherung
 Betriebsstellungen einer thermoelektrischen Zündsicherung
Alle halbautomatischen Gasbrenner mit Zündflamme werden durch thermoelektrische Zündsicherungen überwacht.
Bei der thermoelektrischen Zündsicherung wird an der Verbindungsstelle zweier verschiedener Metalle (z. B. Chrom-Nickel/Konstantan) mit unterschiedlichen Temperaturen eine elektrische Spannung von ca. 30…35 mV bei 600°C erzeugt. An einer Seite – der Warmlötstelle – sind die beiden Metalle miteinander verlötet und ragen als Thermofühler in die Zündgasflamme. Die jeweils andere Seite der beiden Metalle ist außerhalb der Zündflamme – also im kalten Bereich – über die Kaltlötstelle mit Kupferleitungen an eine Magnetspule angeschlossen. Die Ankerplatte ist über einen Stift mit dem Sicherheitsventil verbunden. Bei fehlendem Thermostrom betätigt die zwischen Sicherheitsventil und Ankerplatte gelegene Feder das Sicherheitsventil und schließt die Gaszufuhr.

Inbetriebnahme
Um den Gasbrenner in Betrieb zu nehmen, muss der Druckknopf betätigt werden. Dieser drückt die Ankerplatte gegen die Federkraft an die Magnetspule. Der Zündgasweg wird freigegeben und die Zündflamme kann gezündet werden, z. B. durch einen Piezozünder oder auch durch ein Streichholz.
Der Druckknopf muss so lange gehalten werden, bis an der Warmlötstelle die erforderliche Spannung entstanden ist und ein Thermostrom fließen kann, der in der Magnetspule ein ausreichendes Magnetfeld erzeugt, um die Ankerplatte gegen die Federkraft anzuziehen. Das Sicherheitsventil bleibt nun geöffnet.
Beim Loslassen des Druckknopfes öffnet sich das Hauptgasventil. Erlischt die Zündflamme und die Warmlötstelle wird nicht mehr erwärmt nimmt die Stromstärke ab und damit auch die Stärke des Magnetfeldes. Das Sicherheitsventil schließt.

Arbeiten an Gasgeräten sind nur von zugelassenen Fachbetrieben zulässig!
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