Schutzansprüche zur Ummantelung von Heizrohren aus Kunststoffen mit Metallschichten liegen bereits seit vielen Jahren beim Deutschen Patentamt in München vor. Ihr Zweck galt jedoch nicht der Verhinderung der
Sauerstoffdiffusion. Die bisher bekannten Ummantelungen bestehen aus einer entsprechend dicken Folie aus Aluminium, die das
Kunststoffrohr umgibt und zusätzlich durch eine Kunststofffolie geschützt wird. Die zusätzliche Schutzmaßnahme ist erforderlich, weil ohne sie die Aluminiumhülle von den Bestandteilen des
Estrichs zerfressen würde und keine Schutzwirkung gegen
Sauerstoffdiffusion mehr vorhanden wäre. Entsprechende Heizrohre sind in Abb. 12.2. und 12.3. abgebildet.