Die Errichtung von Wärmepumpenanlagen in Neubauten und Bestandsbauten. Für Bestandsbauten werden wegen des vergleichsweise höheren Aufwandes bei der effizienten Einbindung von Wärmepumpen in das Gebäudesystem höhere Fördersätze gewährt.
Die Förderung für Neubauten ist in der Regel dann zu gewähren, wenn es sich um die erstmalige Errichtung einer Heizungsanlage in einem Gebäude/Gebäudeteil handelt, sofern im Einzelfall nichts anderes plausibel nachgewiesen wird.
Wärmepumpenanlagen können auch dann gefördert werden, wenn bereits eine Erdwärmesonde oder ein sonstiger Erdwärmetauscher vorhanden ist. Bei der Ermittlung der Nettoinvestitionskosten sind nur die Kosten, die die aktuelle Maßnahme betreffen, zu berücksichtigen.