Das mögliche Aufnahmevolumen des Gefäßes, welches zumindest VN entsprechen muss, ist von den Druckgrenzen abhängig, innerhalb derer das Gefäß arbeitet.
Herstellertabellen erlauben eine Schnellbestimmung für Anlagen, bei denen der Ansprechdruck des Sicherheitsventiles 3 bar beträgt.
Für andere Ventilansprechdrücke oder zur genauen Auslegung sind folgende Angaben erforderlich:
– Druck pa des wasserseitig leeren Gefäßes (Vordruck)
– Enddruck pe
pA wird in Funktion der statischen Höhe der Anlage festgelegt:
pa = Hst (bar) + 0,3 bar
Die statische Höhe Hst wird von der mittleren Höhe des Ausdehnungsgefäßes bis zum höchsten Punkt der Anlage gemessen (1 m = 0,1 bar).
Der Enddruck pe wird in Funktion des Ansprechdrucks p0 des Sicherheitsventiles bestimmt:
pe = p0/1,3
Für die Berechnung der minimal erforderlichen Gefäßgrösse VG gilt:
VG = VN · (pe + 1)/pe – pa
Im Grenzbereich ist das nächstgrößere Gefäß zu wählen.
Die geltenden Vorschriften für geschlossene Anlagen (DIN EN 12282) sind zu beachten, so muss z. B. der zulässige Betriebsüberdruck der in der Anlage eingesetzten Komponenten zumindest dem Wert p0 entsprechen.