Alle allgemeinen bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten und europäische technische Zulassungen (ETA) für Bauprodukte und Bausätze werden u. a. von der deutsche Zulassungsstelle, dem Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), erteilt.
Diese Zulassungen sind notwendig, weil es Bauprodukte und Bauarten gibt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik (z. B. DIN Normen), nicht gibt oder die von diesen aaRdT abweichen, aber zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke für den Anwendungsbereich der Landesbauordnungen brauchen. Hierunter fallen auch die europäischen technischen Zulassungen für Bauprodukte im Anwendungsbereich des Bauproduktengesetzes.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:
- Erteilung europäischer technischer Zulassungen für Bauprodukte und -systeme
- Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten
- Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
- Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte
Jedes Jahr werden ca. 2000 nationale Zulassungen erteilt. Auf europäischer Ebene steht das DIBt im Wettbewerb mit den europäischen Zulassungsstellen und ist führend bei der Erteilung von europäischen technischen Zulassungen. Das Institut ist für Unternehmen tätig, die ihre Produktmärkte in Deutschland, in Europa sowie international haben.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche
Bauprodukte und
Bauarten im Anwendungsbereich der
Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere
DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.
Europäische technische Zulassungen werden für Bauprodukte im Anwendungsbereich des Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.