Heilwasser wird nur mit einem Nachweis einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen. Der Mineralien- und Spurenelementgehalt von Heilwässern gleicht dem der natürlichen Mineralwässer.
Das Heilwasser wird für Trinkkuren und/oder für medizinische Bäder angewendet. Wenn es in der medizinischen Therapie eingesetzt wird, benötigt es eine staatliche Anerkennung. Alle Mineralstoffe und Spurenelemente sind im Heilwasser natürlich vorhanden und bereits gelöst.
Die Inhaltsstoffe der verschiedenen Wässer müssen bestimmten Richtwerte entsprechen, damit sie als Heilwasser anerkannt werden. Die Bezeichnung des jeweiligen Wassers richtet sich nach dem Hauptinhaltsstoff.
Mineralstoff | Richtwerte für eine Heilwirkung (mg / Liter) |
Calcium (Ca2+) | > 250 |
Magnesium (Mg2+) | > 100 |
Fluorid (F-) | > 1 |
Hydrogencarbonat (HCO3-) | > 1.300 |
Sulfat (SO42-) | > 1.200 |
Kohlendioxid (CO2) = Kohlensäure | > 1.000 bzw. 2.000 |