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Autoren
OldBo
12.01.2011
Heilwasser wird nur mit einem Nachweis einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen.

Heilwasser wird nur mit einem Nachweis einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen. Der Mineralien- und Spurenelementgehalt von Heilwässern gleicht dem der natürlichen Mineralwässer. 

Das Heilwasser wird  für Trinkkuren und/oder für medizinische Bäder angewendet. Wenn es in  der medizinischen Therapie eingesetzt wird, benötigt es eine staatliche Anerkennung. Alle Mineralstoffe und Spurenelemente sind im Heilwasser natürlich vorhanden und bereits gelöst.

Die Inhaltsstoffe der verschiedenen Wässer müssen bestimmten Richtwerte entsprechen, damit sie als Heilwasser anerkannt werden. Die Bezeichnung des jeweiligen Wassers richtet sich nach dem Hauptinhaltsstoff.

Mineralstoff

Richtwerte für eine Heilwirkung

(mg / Liter)

Calcium (Ca2+)

> 250

Magnesium (Mg2+)

> 100

Fluorid (F-)

> 1

Hydrogencarbonat (HCO3-)

> 1.300

Sulfat (SO42-)

> 1.200

Kohlendioxid (CO2) = Kohlensäure

> 1.000 bzw. 2.000

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