Ein
Generalunternehmer (
GU) ist ein
Hauptunternehmer, der die vollständige schlüsselfertige Ausführung einer Bauleistung für alle Gewerke übernimmt. Es kommt zum Abschluss eines
GU-Vertrages, der in der Regel einen
Festpreis und
Festtermin (garantierte Kosten und Termine) beinhaltet. Er vergibt die
Einzelgewerke an
Subunternehmer, trägt aber nicht das Risiko für Baugenehmigung, Vermietung, Verkauf, usw. Der Bau entsteht auf einem Grundstück, das dem
Bauherrn gehört.
Das
Generalunternehmen kann auch eine
Handwerkerkooperative sein. Dabei schließen sich einzelne
Handwerksbetriebe zu einer
Arbeitsgemeinschaft (
ARGE) zusammen, die dann ein schlüsselfertiges Gebäude "
aus einer Hand" anbietet. Diese Vertragsform wird meistens nur bei der Abwicklung von Einfamilienhäusern angewendet.