Ein Subunternehmer (SU) wird von einem Generalunternehmen oder auch Nachunternehmen mit der Ausführung von Nebenleistungen beauftragt, während das Hauptunternehmen oder Generalunternehmen den Auftrag direkt vom Auftraggeber (Bauherr) erhält.
Subunternehmer sind
Selbstständige mit einem Unternehmen, die Aufträge ausführen. Wenn sie im Auftrag eines Hauptunternehmens Leistungen erbringen, dann sind sie ein Subunternehmen. Dieses
Vertragsverhältnisse findet man hauptsächlich im Handwerk, Baugewerbe, in der Logistik für Transportaufträge,
Dienstleistungssektor (IT, Reise und Tourismus), in der Landwirtschaft sowie im öffentlichen Personennahverkehr zur Personenbeförderung. Mit den
Bauherren bzw.
Auftraggebern gehen Subunternehmen
keine vertragliche Beziehung ein, der komplette Arbeitsvertrag wird mit dem Hauptunternehmen geregelt.
Der Einsatz von Subunternehmen wird in erster Linie zur Einsparung von Kosten eingesetzt, da es sich bei der Auftragsvergabe eindeutig um Outsourcing (Auslagerung, Fremdbeschaffung) handelt. Dabei werden einzelne Leistungen, Teilbereiche oder Geschäftsprozesse eines Unternehmens auf Zulieferer verlagert. Damit entfallen Lohn- und Lohnnebenkosten vollständig, denn es wird ausschließlich nach Leistung innerhalb des vertraglichen Rahmens bezahlt. Darüber hinaus können Auftragsspitzen im Hauptunternehmen durch Subunternehmen aufgefangen werden. Und nicht selten profitiert das Hauptunternehmen von speziellen Fachkenntnissen der Subunternehmen.
Wenn ein Subunternehmen nur für ein Hauptunternehmen tätig ist, wird es als
Scheinselbstständiger (
Scheinunternehmen) eingestuft. Damit wird die selbstständige Tätigkeit als Subunternehmen
fälschlich geführt und ist laut
Gesetz rechtswidrig. Auch aus
finanztechnischer Sicht besteht ein erhebliches
Risiko.