Im Normalfall bauen die Bauherren mit einem Architekten und mit Fachplanern der einzelnen Gewerke. Dabei sind diese die Sachwalter des Bauherrn. Hierbei ist es der Wunsch des Bauherrn, die Gestaltung und die Details seines Hauses eigenverantwortlich festzulegen. Die Architekten und Fachplaner planen nach den Vorgaben des Bauherren und die verschiedenen Gewerke werden von Handwerkern mit dem Bauherren direkt abgeschlossenen Verträgen nach den Planungsvorgaben ausgeführt. Durch diese Vertragskonstruktion hat der Bauherr die Möglichkeit, das Ziel und den Weg innerhalb des Planungs- und Bauprozesses selbst zu bestimmen. Die Aufgabe des Architekten ist es, durch eine strenge Prozesssteuerung den Baufortschritt zu überwachen.
Die Grundlage für den Erfolg von Bauprojekten besteht in der Zusammenarbeit von Bauherr, Architekt und Fachplaner (Fachingenieuren). Dabei wahrt der Architekt die Belange des Bauherrn, warnt ihn vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen. Dieses Vertrauensverhältnis setzt Toleranz auf beiden Seiten voraus. Ein gutes Planungsteam hebt die Qualität und senkt die Kosten.
Auch bei einem berechtigten Vertrauen in die Fachkenntnisse der Fachplaner entbindet den Architekten nicht grundsätzlich von der Haftung. Im Ergebnis muss der Architekt in Bezug auf die Fachplaner kontrollierend koordinierend tätig werden, um eine eigene Haftung bestmöglich zu vermeiden. Die Grenzen zu dem, was der Architekt im Rahmen seiner von ihm übernommenen Grundleistungspflichten und dem eigenen vorauszusetzenden Fachwissen noch selbst prüfen muss und was bereits Angelegenheit der Fachplaner ist, verschwimmt zum Teil und wird zudem im Einzelfall unterschiedlich beurteilt.
Für ein Bauvorhaben ist ein Architekt gesetzlich nicht vorgeschrieben, es gibt Bauprojekte, die ohne Architekt durchgeführt werden können. Bei genehmigungspflichitgen Bauwerken, bei denen ein Bauantrag für den Erhalt der Baugenehmigung bei Behörden eingereicht und bewilligt werden muss, ist ein Architekt zwingend erforderlich. Das ist nur möglich mit einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur, welcher im jeweiligen Bundesland bei der Architekten- oder Ingenieurskammer als Solcher gelistet ist.
Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist geschützt, das heißt, dass es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen gilt, um als Architekt arbeiten zu dürfen. Grundvoraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung. Außerdem muss ein Architekt eine gewisse Berufserfahrung vorweisen können. Erst dann können diese sich bei der Architektenkammer eintragen lassen und dort gelistet werden.
Ein Fachplaner (Ingenieur) im Bauprojekt ist ein hochspezialisierter Experten oder ein Unternehmen, das auf ein bestimmtes Fachgebiet innerhalb eines Bauvorhabens spezialisiert ist. Diese Fachgebiete können viele Disziplinen (Architektur, Ingenieurwesen, Elektrotechnik, Sanitär- Heizungs- und Klimattechnik, Raumgestaltung und viele andere) abdecken.
Der Fachplaner bringt sein Fachwissen und seine Expertise in das Bauprojekt ein, um sicherzustellen, dass bestimmte Aspekte in Übereinstimmung mit den besten Standards und Praktiken umgesetzt werden. Dies kann die Erstellung detaillierter Pläne, Entwürfe, Berechnungen und Empfehlungen umfassen, die zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts beitragen.