Öffnungen zur
Luftüberströmung in feuerwiderstandsfähigen inneren Wänden oder Decken stellen im Brandfall immer ein Risiko dar. Aus diesem Grund sind für derartige
Überströmdurchlässe Überströmklappen vorgeschrieben, die bei Bränden automatisch schließen. Die notwendigen Öffnungen werden mit der Lüftungsplanung oder im Zusammenhang mit dem
Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Für den Verschluss dieser Öffnungen musste bis heute eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden.
Es handelt sich dabei um eine
Brandschutzklappe in Verbindung mit einer zugelassenen
Rauchauslöseeinrichtung, die im Brandfall die Übertragung von Feuer und Rauch durch die Bauteilöffnung verhindern.