Wärmeerzeuger mit einer
Nennwärmeleistung > 300 kW und/oder in Anlagen
> 100 °C müssen nach der
DIN EN 12828 mit
Entspannungstöpfen ausgestattet werden. Sie werden in die
Ausblaseleitung von
Sicherheitsventilen eingebaut und dienen zur
Trennung von
Dampf und
Wasser. Am Tiefpunkt des Entspannungstopfes muss eine
Wasserabflussleitung angeschlossen werden, die austretendes
Heizungswasser gefahrlos und beobachtbar abführen kann. Die
Abblaseleitung für
Dampf muss vom Hochpunkt des Entspannungstopfes
ins Freie geführt werden.
Auf den Einbau des Entspannungstopfes darf verzichtet werden, wenn zusätzlich je
Wärmeerzeuger ein weiterer STB und ein weiterer Druckbegrenzer eingebaut werden.