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Autoren
OldBo
26.04.2026
Der Eingetragene Verein (e.V.) ist eine Gesellschaftsform nach dem Zivilrecht, der als sog. Idealverein gegründet wird und in der Regel keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
Der Eingetragene Verein (e.V.) ist eine Gesellschaftsform nach dem Zivilrecht, der als sog. Idealverein gegründet wird und in der Regel keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Die Vorgaben sind im "Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts" (Vereinsgesetz - VereinG), das die Vereinigungsfreiheit und das Verbot von Vereinigungen.festlegt, und beziehen sich auf die gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 21 bis 79)..

Ein Eingetragener Verein wird gegründet, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammenschließen, weil hier die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert ist. Ein e.V. ist zur Existenzgründung in der Regel nicht geeignet.

Ausnahmsweise kann ein wirtschaftlicher Verein (ein eingetragener Verein mit wirtschaftlichen Zwecken) von der Innenbehörde (Innensenat oder -ministerium) des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden, der  nicht im Vereinsregister eingetragen. Da es andere Rechtsformen (z. B. Genossenschaft, GmbH, Aktiengesellschaft, OHG, KG) gibt, sind nur weinge Sonderfälle (z. B. Forstbetriebsgemeinschaften) bekannt.

Vorteile des e.V.

  • Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken) geschützt.
  • Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
  • Der e.V. ist eine juristische Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden
  • Der e.V. kann als Körperschaft gemeinnützig sein (das kann eine GbR z. B. nicht).
  • Er hat eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
  • Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder ("one man, one vote")
  • Die Gründungskosten sind relativ niedrig.
  • Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).

Nachteile des e.V.

  • Er kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
  • Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des Vorstandes.
  • Er benötigt zur Gründung mindestens 7 Mitglieder.
Quelle: Wolfgang Pfeffer
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