Für den
Ausbau der
erneuerbarer Energien wird den Erzeugern eine feste
Einspeisevergütung garantiert. Die
Regelung der
Einspeisung von
Strom aus
erneuerbaren Quellen (Wind,
Photovoltaik,
Wasserkraft,
Biogas,
Geothermie) ins
Stromnetz wird im
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (
EEG - 1. August 2014) geregelt. Obwohl sich der
Ausbau der Erneuerbaren
Energien als erfolgreich erweist, werden die
ökologische und
ökonomische Effizienz und besonders die
Ausnahmeregelungen für die Industrie sehr
kontrovers diskutiert.
Den Netzbetreibern entstehen durch die Vergütungspflicht Kosten, die dem Verbraucher über die EEG-Umlage in Rechnung gestellt werden. Die EEG-Umlage errechnet sich aus der Differenz zwischen Vergütungen und Einnahmen (Verkauf des EEG-finanzierten Stroms an der Börse). Die EEG-Umlage wurde für 2015 auf 6,17 Cent je Kilowattstunde festgesetzt (2014: 6,24 Cent; 2013: 5,28 Cent; 2012: 3,59 Cent; 2011: 3,53 Cent).
Wenn man die wirklichen Kosten des konventionellen Stroms (Konventionelle Energien-Umlage) auch auf den Strompreis umlegen würde, dann würde diese die EEG-Umlage bei weitem übersteigen. Dies zeigt anschaulich die Studie von Greenpeace Energy und vom Bundesverband WindEnergie auf wissenschaftlich abgesicherter Faktenbasis.