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Autoren
OldBo
31.01.2022
Für den Ausbau der erneuerbarer Energien wird den Erzeugern eine feste Einspeisevergütung garantiert. Die Regelung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Wind, Photovoltaik, Wasserkraft, Biogas, Geothermie) ins Stromnetz wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG - 1. August 2014) geregelt.
Strompreis<br />EEG­-Umlage und Zusatzkosten konventioneller Energieträger 2012
 Strompreis
EEG­-Umlage und Zusatzkosten konventioneller Energieträger 2012
Quelle: Greenpeace Energy eG
EEG-Umlage 2014
 EEG-Umlage 2014
Quelle: Oeko Institut e.V.

Die EEG-Umlage über die Stromrechnung soll nach den bisherigen Plänen der Ampel aus SPD, Grünen und FDP zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden. Die Umlage zur Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dann aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Für den Ausbau der erneuerbarer Energien wird den Erzeugern eine feste Einspeisevergütung garantiert. Die Regelung der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Wind, Photovoltaik, Wasserkraft, Biogas, Geothermie) ins Stromnetz wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG - 1. August 2014) geregelt. Obwohl sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien als erfolgreich erweist, werden die ökologische und ökonomische Effizienz und besonders die Ausnahmeregelungen für die Industrie sehr kontrovers diskutiert.

Den Netzbetreibern entstehen durch die Vergütungspflicht Kosten, die dem Verbraucher über die EEG-Umlage in Rechnung gestellt werden. Die EEG-Umlage errechnet sich aus der Differenz zwischen Vergütungen und Einnahmen (Verkauf des EEG-finanzierten Stroms an der Börse). Die EEG-Umlage wurde für 2015 auf 6,17 Cent je Kilowattstunde festgesetzt (2014: 6,24 Cent; 2013: 5,28 Cent; 2012: 3,59 Cent; 2011: 3,53 Cent).

Wenn man die wirklichen Kosten des konventionellen Stroms (Konventionelle Energien-Umlage) auch auf den Strompreis umlegen würde, dann würde diese die EEG-Umlage bei weitem übersteigen. Dies zeigt anschaulich die Studie von Greenpeace Energy und vom Bundesverband WindEnergie auf wissenschaftlich abgesicherter Faktenbasis.

Die EEG-Umlage soll abgeschafft werden

Die EEG-Umlage über die Stromrechnung soll nach den bisherigen Plänen der Ampel aus SPD, Grünen und FDP zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden. Die Umlage zur Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dann aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

  • Finanzminister Christian Lindner hat eine Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung im Sommer und damit früher als geplant in Aussicht gestellt.
  • „Das wäre eine Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von Bafög oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk“, sagte Lindner.
  • Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll die EEG-Umlage über die Stromrechnung zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden.
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