Die Schwerpunkte
handwerklicher Berufsausübung haben sich von der handwerklichen
Einzelfertigung mit anschaulichem
Denken und konkretem
Arbeiten nach
Anweisung zur Kontrolle,
Wartung und
Instandhaltung komplexer Anlagen
verschoben, wobei
analytisches Denken und die
Fähigkeit zum
Problemlösen von einem Gesellen bzw. Monteur
erwartet werden.
Im Bereich der Haustechnik benötigt man Fachkräfte, die selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten, ihre Firma beim Kunden angemessen repräsentieren, innerhalb ihres Verantwortungsbereiches den Kunden beraten und zu Folgeaufträgen verhelfen. Damit sollen auch die Marktanteile der SHK-Betriebe im Wartungsgeschäft gesichert werden.
Für einen Gesellen bzw. Monteur besteht neben der Meisterprüfung die Aufstiegsmöglichkeit zum Kundendiensttechniker.
Der "SHK-Kundendiensttechniker" eine berufliche Perspektive, die auch mit einem Gewinn an Sozialprestige innerhalb der betrieblichen Hierarchie verbunden ist.
Die Aus- bzw. Fortbildung zum Kundendiensttecniker kann innerbetrieblich durch die Teilnahme an Herstellerschulungen mit entsprechendenden Zertifikaten oder durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs bei einsprechenden Bildungsstätten erfolgen.
Die innerbetriebliche Fortbildung hat den Vorteil, dass hier gezielt auf die im Betrieb hauptsächlich eingesetzten Produkte geschult wird. Der Nachteil ist, dass hier nur auf bestimmte Techniken eingegangen und keine Abschlussprüfung durchgeführt wird. Die Herausgabe der Unterlagen der erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten sollte vertraglich vereinbahrt werden.
Die Voraussetzung für die Teilnahme in den Bildungsstätten ist in der Regel ein Gesellenprüfungsabschluss und eine 2jährige Tätigkeit im Beruf. Die Lehrgänge werden entweder berufsbegleitend oder in Blochunterricht angeboten und umfasst in der Regel 240 Unterrichtseinheiten.
Die Lehrgangsinhalte sind
- Allgemeine technische Grundlagen
- Gerätetechnik
- Anlagentechnik
- Prüfungsvorbereitung
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung (Zertifikat "SHK-Kundendiensttechniker/in") vor dem Prüfungsausschuss der jeweilig zuständigen Handwerkskammer.