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Autoren
OldBo
26.03.2017
Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements bzw.Forderungsmanagement (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen). Hierbei handelt es sich um die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen (z. B. offene Rechnung) durch ein Anwaltsbüro oder spezialisierte Inkassounternehmen.

Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements bzw.Forderungsmanagement (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen). Hierbei handelt es sich um die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen (z. B. offene Rechnung) durch ein Anwaltsbüro oder spezialisierte Inkassounternehmen.

Das Inkassoverfahren (außergerichtliches Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung) wird erst dann eingeleitet, wenn ein Schuldner trotz Mahnung auf offene Forderungen eines Unternehmens nicht reagiert und seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Wenn der Gläubiger ein Inkassounternehmen* beauftragt, dann muss dieses erst einmal eine Prüfung durchführen und eine schriftliche Mahnung an den säumigen Kunden senden. Dieser hat hat das Recht, Einwände gegen die Forderung zu äußern. Weigert sich der Schuldner, die Zahlung nicht zu tätigen, werden gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlasst. Wenn der Schuldner bereit ist, seine Schulden zu bezahlen, kann das Inkassounternehmen Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen mit dem Schuldner vereinbaren. Zusätzlich zum Rechnungsbetrag muss der Schuldner auch die Mahnkosten durch die Inkassobeauftragung und die Kosten des weiteren Beitreibungsprozesses begleichen. Die Höhe der zu erstattenden Inkassokosten sind in § 4 Abs. 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) festgelegt.
*In Deutschland dürfen Inkassounternehmen nur dann tätig werden, wenn sie die Registrierungsvoraussetzungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfüllen. Sie dürfen selbstständig Mahn- und Vollstreckungsbescheide und Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Wenn eine Firma ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt, dann laufen alle weiteren Korrespondenzen ausschließlich über den Dienstleister. Die offenen Zahlungen sind dann an die Bankverbindung des Inkassounternehmens zu leisten.

Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder der Pfändung von verwertbarem Eigentum.

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