Mit einer
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke wird das
Risiko für Schäden
abgedeckt, die auf unbebauten Grundstück entstehen können. Bei einem unbebauten Grundstück ist der
Eigentümer dafür
verantwortlich, dass
Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die
Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Sie greift z. B. dann, wenn der Eigentümer im
Winter seiner
Streupflicht nicht nachkommt, eine Person auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt oder auf dem Grundstück
Wasserlöcher vorhanden sind und diese oder das Grundstück
nicht eingezäunt sind. Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der
Baubeginn noch
nicht feststeht oder eine
Bebauung nicht geplant ist.