Um die
Arbeitsicherheit der
Beschäftigten zu gewährleisten, müssen verschiedene
Gesetze, die die Beherrschung und Minimierung von
Gefahren für die
Sicherheit und
Gesundheit vorgeben, beachtet werden. Dabei handelt sich um das
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit), das sich mit der
Sicherheit und dem
Gesundheitsschutz der
Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern, befasst. Außerdem regelt das
Sozialgesetzbuch SGB VII (
Gesetzliche Unfallversicherung) und das
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (
ASiG) die Bestellung und Aufgaben der genannten Fachkräfte. Der
Unternehmer oder der vom Unternehmer
Beauftragter (z. B. betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter) Arbeiten beauftragt oder zulässt und nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche einhalten, kann
persönlich straf- und
zivilrechtlich belangt werden.