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Autoren
OldBo
27.04.2018
Die Phosphatdosierung (Härtestabilisierung) ist keine Enthärtung. Calcium- und Magnesium-Ionen werden bei dieser Wasserbehandlung nicht entfernt sondern lediglich zur Verhinderung einer Ausfällung in lösliche Komplexverbindungen überführt. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Härtestabilisierung und keine Entfernung der Härtebildner.

Die Phosphatdosierung ist keine Enthärtung. Calcium- und Magnesium-Ionen werden bei dieser Wasserbehandlung nicht entfernt sondern lediglich zur Verhinderung einer Ausfällung in lösliche Komplexverbindungen überführt. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Härtestabilisierung und keine Entfernung der Härtebildner.

Die Löslichkeit der Härtebildner Calcium und Magnesium sinkt mit steigender Temperatur. Beim Erwärmen scheiden sich aus dem Wasser die vorher löslichen Calcium- bzw. Magnesiumhydrogencarbonate als unlösliche Calcium- bzw. Magnesiumcarbonate (Wasserstein) ab. Die Abscheidungsreaktion kann jedoch durch kettenförmige kondensierte Phosphate (Polyphosphate) gehemmt bzw. verzögert werden. Diese führen die gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen in lösliche Komplexverbindungen über. Durch diese Komplexierung wird die Abscheidung von Calcium- und Magnesiumcarbonat erheblich hinausgezögert. Bei der Zugabe von Polyphosphaten wird zudem die Kristallform des entstehenden Calciumcarbonats verändert. Es entsteht nicht mehr das anlagerungsfähige Calcitkristall, sondern der feinkristalline Aragonit, der sich nicht an rauen Oberflächen anlagert, sondern mit dem Wasser weitertransportiert wird. Über 60 °C nimmt die Wirksamkeit der Phosphatdosierung sukzessive ab und besteht bei der Temperatur zur thermischen Desinfektion nach DVGW Arbeitsblatt W 551 (>70 °C) nur noch eingeschränkt.

Orthophosphate haben keine härtestabilisierende, sondern nur korrosionsschützende Eigenschaften. Umgekehrt verhindern kondensierte Phosphate (Polyphosphate) keine Korrosionsschäden. Beim Zerfall von Polyphosphaten zu Orthophosphaten ist auch eine korrosionsschützende Wirkung feststellbar.

Quellen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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