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Autoren
OldBo
02.08.2023
Oft wird der Begriff "Fachkräftemangel" in den Vordergrund gestellt, aber in vielen Fällen handelt sich um einen Arbeitskräftemangel bzw. Personalmangel. Es fehlen nicht nur Ingenieure, Planer, Programmierer, Meister, Techniker und Facharbeiter. Genauso gibt es einen Mangel an Menschen mit geringen Qualifikationen, die für das Funktionieren des Wirtschaftslebens notwendig sind. Diese Arbeitskräfte sind also auch "Fachkräfte".
Anteil der Gering- und Mittelqualifizierten an der erwerbsfähigenBevölkerung von 1985 bis 2016 — Gesamtdeutschland,Ost- und Westdeutschland
 Anteil der Gering- und Mittelqualifizierten an der erwerbsfähigenBevölkerung von 1985 bis 2016 — Gesamtdeutschland,Ost- und Westdeutschland
Quelle: SOEP - Bertelsmann Stiftung
Entwicklung der Erwerbsbeteiligung Gering- und Mittelqualifizierter in West- und Ostdeutschland
 Entwicklung der Erwerbsbeteiligung Gering- und Mittelqualifizierter in West- und Ostdeutschland
Quelle: SOEP - Bertelsmann Stiftung
Qualifizierung nach dem Qualifizierungschancengesetz
 Qualifizierung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Quelle: Bosy

Oft wird der Begriff "Fachkräftemangel" in den Vordergrund gestellt, aber in vielen Fällen handelt sich um einen Arbeitskräftemangel bzw. Personalmangel. Es fehlen nicht nur Ingenieure, Planer, Programmierer, Meister, Techniker und Facharbeiter. Genauso gibt es einen Mangel an Menschen mit geringen Qualifikationen, die für das Funktionieren des Wirtschaftslebens notwendig sind. Diese Arbeitskräfte sind also auch "Fachkräfte".

Leider werden Menschen ohne formalen Bildungsabschluss, An- und Ungelernte, aber auch die sog. "Bildungsfernen" oder "Lernungewohnten", diskriminiert. Aber ohne diese Arbeitskräfte können die Fachkräfte nicht produktiv arbeiten.

Ein wichtiger Ansatzpunkt, um die Beschäftigungsfähigkeit und damit auch Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern, kann das Qualifizierungschancengesetz (Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung) und das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) die Arbeitgeber und Arbeittsnehmer motivieren, neue Fachkräfte zu schaffen.

In dem Erwerbsleben wird der Begriff "nicht formal Qualifizierte" verwendet. Damit werden erwerbsfähige Personen bezeichnet, die keine duale oder schulische Berufsausbildung bzw. kein Fachhochschul- oder Hochschulstudium (oder gleichwertigen Abschluss) abgeschlossen haben. Diese Personen können keine erfolgreiche zertifizierte Teilnahme an formalen standardisierten, staatlich geregelten oder anerkannten Bildungsgängen vorweisen. Auch Personen mit Anlernausbildung, beruflicher Grundbildung oder mit einem Praktikum gelten nicht als formal qualifiziert. Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Personen in Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung und Umschulung werden nicht dieser Personengruppe zugeordnet.

In einer Analyse der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) werden nur Personen im erwerbsfähigen Alter betrachtet, die im jeweiligen Befragungsjahr zwischen 25 und 64 Jahre alt waren (das heißt, die die Ausbildungsphase abgeschlossen hatten). Unter die Gruppe der Geringqualifizierten fallen Nach einer eigener Zusammenfassung der "Internationalen Standardklassifikation von Bildung aus dem Jahr 1997" (ISCED) werden Personen in folgend Gruppen eingestuft:

Geringqualifizierte sind Personen ohne Berufsabschluss mit Hauptschul- und Realschulabschluss 5 sowie Personen, die noch zur Schule gehen oder diese ohne Abschluss verlassen haben.
Mittelqualifiziert sind Personen mit einer Berufsausbildung oder einem (Fach-)Abitur als höchstem erreichten Bildungsabschluss.
Hochqualifizierte sind Personen mit höherer Berufsausbildung z. B. einem Meisterabschluss, Technikerabschluss oder abgeschlossener (Fach-)Hochschulbildung.

Die Gruppe der An- und Ungelernte ist ein ungenutztes Fachkräftepotenzial. Auch Menschen mit Migrationshintergrund sind häufig unter den An- und Ungelernten zu finden. Eine Fort- oder Ausbildung hat nicht nur einen großen Einfluss auf die individuellen Lebensumstände, sondern auch auf den Erfolg von Unternehmen, auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum und damit auf den gesellschaftlichen Wohlstand. Bildungsabschlüsse haben nicht nur eine große Bedeutung für den Eintritt in den und den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt, sondern qualifizierte Fachkräfte sind besonders wichtig für die Wirtschaft.

Da die Gruppe der An- und Ungelernten sehr verschiedenartig ist, ist es notwendig, differenzierte Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration zu entwickeln. Nur so kann man an den jeweiligen Voraussetzungen anknüpfen und den spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Die Spanne der Handlungsfelder reicht dabei von der Prävention über die Qualifizierung bis hin zur Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen. Dazu gehören auch ausländische Berufsqualifikationen der Zuwanderer. Wichtig sind hier staatliche Förderungen und berufsbildende Maßnahmen.

Differenzierte Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration:

Prävention (Lernförderung) muss im frühkindlichen und schulischen Bereich ansetzen, um die Zahl der Schulabbrecher/-innen zu verringern. Ziel sollte es sein, Schüler und Schülerinnen stärker individuell zu fördern, um auf diesem Wege auch die Startchancen von Kindern aus bildungsfernen Familien zu verbessern.
Die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen kann zum einen durch Maßnahmen im Vorfeld der Berufswahl verringert werden, u. a. durch bessere Berufsberatung und -orientierung. So kann der Anteil an Jugendlichen verringert werden, die erst im Laufe der Ausbildung merken, dass sie den falschen Beruf gewählt haben. Zum anderen ist eine Unterstützung von gefährdeten Jugendlichen während der Ausbildung sinnvoll (z. B. im Betrieb durch intensivere Betreuung, in der Berufsschule durch zusätzlichen Unterricht).
Der (nachträgliche) Erwerb eines formalen Berufsabschlusses eröffnet neue Beschäftigungsperspektiven. Da An- und Ungelernte jedoch häufig negative Lernerfahrungen gemacht haben und lernentwöhnt sind, ist eine modulare Nachqualifizierung z. B. über Ausbildungsbausteine für Jugendliche oder zertifizierte Teilqualifikationen für Erwachsene hilfreich. Für Personen mit familiären Verpflichtungen kann eine Ausbildung in Teilzeit sinnvoll sein.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und die zielgerichtete Beseitigung von möglichen Qualifikationsdefiziten kann dazu beitragen, dass Migranten, die bisher an- und ungelernt tätig waren, wieder in dem Beruf arbeiten können, den sie im Ausland erlernt haben.
Die staatliche Förderung, um An- und Ungelernte zu qualifizieren, sollte transparenter gestaltet werden, damit Individuen und Unternehmen, die ihre gering qualifizierten Mitarbeiter weiterbilden möchten, schneller das passende Förderprogramm finden. Auch eine unabhängige Weiterbildungsberatung, die individuell berät und nicht nur informiert, kann Geringqualifizierten helfen, ein passendes Angebot zu finden.
quelle: Arbeitsgemeinschaft Berufsbildungsforschungsnetz (AG BFN)

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