Viele Eigenheimbesitzer haben den Wunsch, ihren Strom selber zu erzeugen und so möglicht unabhängig von dem Stromversorger zu sein. Es gibt zahlreiche Wege (Photovoltaik, Windkraftanlage, BHKW), seinen eigenen Strom zu generieren.
Der selbst erzeugte Strom hat nicht nur den Vorteil einer gewissen Unabhängigkeit gegenüber dem Stromanbieter. Der überschüssige Strom kann auch ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden und erhält dafür eine Einspeisevergütung. Diese liegt zur Zeit bei PV-Anlagen mit <10 Kilowatt-Peak (kWp) bei durchschnittlich 6,63 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Solarstrom. Für den Strom, der mit einer Windkraftanlage erzeugt wird, erhalten Privatbetreiber etwa acht Cent pro kWh, die sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. BHKW-Besitzer erhalten für die Einspeisung im 2. Quartal durchschnittlich 17 Cent pro kWh.
Dabei sollte man aber beachten, dass vorab die Erlaubnis gemäß dem Stromsteuerrecht für selbst erzeugten Strom benötigt wird und der Stromnetzbetreiber informiert werden muss. Außerdem kann unter Umständen auch eine Stromsteuer für den erzeugten Strom fällig werden.
Ob für eine PV-Anlage ein Gewerbe angemeldet werden muss, hängt von der Anlagengröße ab und ob der Solarstrom verkauft werden soll. Anlagen an oder auf Gebäuden bis 30 Kilowatt-Peak sind rückwirkend zum 1. Januar 2022 von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht nötig.
Für Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt-Peak sollten innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme als Gewerbe angemeldet werden.