Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts, in der sich Unternehmer und Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche in den .einzelnen Regionen zusammenschließen. Das Ziel der derzeit 79 IHKs ist die Selbstverwaltung der jeweiligen regionalen Wirtschaft. Die gesetzliche Grundlage ist im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) festgelegt.
In der regionalen Industrie- und Handelskammer wird jeder Betrieb der Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen, der zur Gewerbesteuer veranlagt wird, Zwangsmitglied. Dazu zählen natürliche Personen, Handelsgesellschaften und andere juristische Personen. Unternehmen können als Handwerksbetriebe gleichzeitig bei der Handwerkskammer und bei der IHK Mitglied sein. Dieser Fall liegt vor, wenn sie neben ihrem Handwerksgeschäft auch mit Waren handeln. In der Praxis sind Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben (Mischbetriebe). Bei solchen Mischbetrieben mit Doppelmitgliedschaft ist der IHK-Beitrag an die Umsatzuntergrenze gekoppelt. Die IHK-Beiträge sind von allen Mitgliedsunternehmen zu zahlen, wobei der Grundbeitrag sich nach den Erträgen richtet, die das Unternehmen erwirtschaftet.
Die IHK sichert z. B. den fairen Wettbewerb, übernimmt die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, beglaubigt Handelsrechnungen und überwacht und fördert die kaufmännische und gewerbliche Berufsausbildung.
Themanbereiche der Industrie- und Handelskammern
• Standortpolitik
• Innovation und Umwelt
• Aus- und Weiterbildung
• Recht und Steuern
• Existenzgründung
• Unternehmensförderung