Öffentliche Ladepunkte (Ladesäulen, Ladestationen) sind neben der Wallbox zuhause eine Voraussetzung, damit sich die E-Mobilität durchsetzen kann. Die Ladepunktbetreiber stellen unbekannten Personen mindestens mehrere Stunden am Tag die Ladesäulen öffentlich zur Verfügung. Die Ladepunkte bzw. Ladestandorte sind im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet. Dort werden öffentliche Ladestationen mit Öffnungszeiten, GPS Koordinaten und Kontaktdaten registriert. Eine interaktive Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zeigt die öffentlichen Ladesäulen in der Nähe bzw. für Unterwegs. Auch Stromversorger (E-Mobilitätsanbieter) bieten Apps und/oder Ladekarten an, mit denen man das E-Auto laden kann.
Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur enthält 93.261 Normalladepunkte und 22.047 Schnellladepunkte, die am 1. November 2023 in Betrieb waren.
An den öffentlichen Ladestationen unterscheidet man zwischen normalen Ladesäulen die mit Wechselstrom (AC) laden, und Schnellladesäulen, die über Gleichstrom (DC) laden, was die Ladezeit beeinflusst. Zuhause wird mit der Steckdose oder der Wallbox das E-Auto über Nacht geladen. Mit öffentlichen Schnellladesäulen ist bereits in einer halben Stunde wieder 80 % Batteriestand zu erreichen.
Vor der
Anschaffung einer
Ladestation (
Wallbox) muss der
Elektriker mit dem
Netzbetreiber abstimmen, welche
Anschlussleistung die
Ladestation am Aufstellort haben muss, um
Netzprobleme zu vermeiden. Die
Installation muss durch einen im
Installateurverzeichnis des
Energieversorgersunternehmens (
EVU)
eingetragenen Elektrikers durchzuführen, da dieser auch die
Anmeldung bzw. die
Genehmigung beim Netzbetreiber vornehmen bzw. beantragen muss.
Das E-Auto-Laden ist ein einfacher Vorgang. Seit 2013 ist in der Europäischen Union der Typ-2 Stecker als Standard vorgegeben.
Ladeablauf
• An der Ladesäule parken und den Motor ausschalten
• An der Ladestation die Bezahlmethode mit einer App oder Ladekarte hinterlegen und anmelden
• Ladekabel der Station oder das eigenes Ladekabel anschließen (das eigenes Kabel erst an der Ladestation und dann am E-Auto einstecken)
• Ladevorgang starten (funktioniert normalerweise automatisch)
• Ladevorgang stoppen (funktioniert normalerweise automatisch)
• Ladestecker herausziehen und losfahren
• Die Bezahlung funktioniert nach Abschluss des Ladevorgangs automatisch und wird über die App angezeigt.
Private Wallboxen- oder Ladesäulenbesitzer haben die Möglichkeit, diese der Öffentlichkeit innerhalb der gewünschten Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen und dafür staatliche Förderungen und eine Treibhausgasminderungsprämie (THG-Pprämie) zu erhalten. Damit der öffentliche Ladepunkt oder die eigene Wallbox für den THG-Quotenhandel in Frage kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Öffentlich zugänglich: Der Ladepunktbetreiber muss den Ladepunkt für einen "unbestimmten, oder nur nach allgemeinen Merkmalen erkennbaren Personenkreis erreichbar" machen.
• Befahrbar: Die Ladesäule muss mit dem Auto befahrbar sein und es muss neben der Ladesäule geparkt werden können.
• Öffnungszeiten: Der Ladepunkt muss mehr als “nur ein paar Minuten am Tag” der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
• Technische Voraussetzungen: Die Ladestation muss mit oder für einem Typ-2 Stecker ausgestattet sein und eichrechtskonform abgerechnet werden.
• Eintragung ins Ladepunktregister: Die Ladesäule muss mit GPS-Koordinaten, Betreibernummer und Öffnungszeiten in die Ladekarte der Bundesnetzagentur aufgenommen werden.