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Autoren
OldBo
09.05.2023
Alle Arbeiten (Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und Unterhaltung bzw. Wartung) an einer Trinkwasser-, Gas- und Elektroanlage hinter dem Hausanschluss durchgefhrt werden, dürfen nur durch ein Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) ausgeführt werden.
Alle Arbeiten (Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und Unterhaltung bzw. Wartung) an einer Trinkwasser-, Gas- und Elektroanlage hinter dem Hausanschluss durchgefhrt werden, dürfen nur durch ein Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) ausgeführt werden. Der Betreiber einer Anlage bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, dass der Betrieb im Installationsverzeichnis eingetragen ist. Entweder lassen sie sich den Installationsausweis zeigen oder sie fragen telefonisch oder im Internet bei dem zuständigen Netzbetreiber (NB) nach, ob die Firma eingetragen ist.

Firmen mit einem gültigen Installateurausweis von einem anderen Netzbetreiber können eine Gastzulassung (Gast-Eintrag) für die jeweilige Arbeit im Internet online beantragen oder ein Download-Formular (PDF) ausfüllen, ausdrucken und an den zuständigen Netzbetreiber per Fax schicken.

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Installateurausweis - Elektro

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