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Autoren
OldBo
24.11.2024
Betriebstankstellen (Eigenverbrauchstankstellen) sorgen für eine unabhängige und sichere Versorgung von Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
PE Kombi Dieseltanks und Batteriezubehör
 PE Kombi Dieseltanks und Batteriezubehör
Quelle: Dehoust GmbH
Betriebstankstellen (Eigenverbrauchstankstellen) sorgen für eine unabhängige und sichere Versorgung von Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft, Feuerwehr und Rettungsdiensten.

Die Vorratstanks mit integrierter Auffangwanne bieten ausreichend Lagervolumen für die Bevorratung von Betriebsstoffen (Diesel, Motoren- und Hydrauliköl) in Einzeltanks und Dieseltankanlagen bis 5.000 Liter.
Sie werden aus hochwertigem Polyethylen (HD-PE) gefertigt, das sich schon seit Jahrzehnten bei der Lagerung von Heizöl und Dieselkraftstoff, Motorenöl und vielen anderen Chemikalien bewährt. Die Behältersysteme PE-Kombi-Tank und TrioSafe werden mit einer integrierten Auffangwanne geliefert, die zusätzlichen Sekundärschutz oder Auffangräume überflüssig macht.

Die Gesamtsysteme besitzen eine allgemeine baurechtliche Zulassung (abZ) und sind in Gebäuden einfach aufzustellen. Pumpen für die unterschiedlichen Einsatzzwecke runden das Angebot ab.

Eigenverbrauchstankstellen bestehen mindestens aus je einer Abfüllanlage und einer Lageranlage. Die wesentlichen Anlagenteile sind eine Tankstellenfläche (Abfüllplatz), eine Abgabeeinrichtung (Zapfeinrichtung oder Zapfsäule), mindestens ein Lagerbehälter, Rohrleitungen mit Anschlüssen und verschiedene Sicherheitseinrichtungen.

Benzin, Diesel und Biodiesel sind wassergefährdende Stoffe, die nachhaltig die physikalische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändern können. Biodiesel ist schwach wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse - WGK - 1), Dieselkraftstoff deutlich wassergefährdend (WGK 2), Benzin (Vergaserkraftstoff) sogar stark wassergefährdend (WGK 3). Deshalb sind besondere Anforderungen an den Gewässerschutz zu erfüllen, die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Anlagenverordnung (AwSV) und in Technischen Regeln festgelegt sind . Besonders die Technische Regel wassergefährdende Stoffe TRwS 781 "Tankstellen für Kraftfahrzeuge" beschreibt die für Eigenverbrauchstankstellen geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Eigenverbrauchstankstellen nach § 2 Abs. 12 AwSV sind Lager- und Abfüllanlagen,
1. die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind,
2. die dafür bestimmt sind, Fahrzeuge und Geräte, die für den zugehörigen Betrieb genutzt werden, mit Kraftstoffen zu versorgen,
3. deren Jahresabgabe 100 m3 nicht übersteigt und
4. die nur vom Betreiber oder den von ihm bestimmten und unterwiesenen Personen bedient werden.

Quellen
Dehoust GmbH, Bayerisches Landesamt für Umwelt
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