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375

Trinkwasser-Check (Hausinstallation)

Autoren
OldBo
22.04.2010
Trinkwasser wird zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung genutzt. Es wird auch als Lebensmittel bezeichnet. Deswegen müssen alle Wasserleitungen und Entnahmestellen so beschaffen sein, dass durch den Gebauch des Wassers keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursacht wird.
Trinkwasser wird zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung genutzt. Es wird auch als Lebensmittel bezeichnet. Deswegen müssen alle Wasserleitungen und Entnahmestellen so beschaffen sein, dass durch den Gebauch des Wassers keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursacht wird.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Anforderungen an Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen.

Eine regelmäßige Inspektion gewährleistet nicht nur die Qualität des Wassers, sondern hat auch den Vorteil, dass Schäden an der Installation frühzeit erkannt werden und dass alle Bauteile funktionsfähig bleiben.

Bei dem Trinkwassercheck werden folgende Dinge einer Inspektion unterzogen:
  •  Verwendete Materialien und Werkstoffe
  •  Hausanschluss
  •  Rohrleitungen
  •  Armaturen
  • Trinkwassererwärmung
Juristische Entlastung

Nach Durchführung des Trinkwasser-Checks erhält der Betreiber ein Prüfprotokoll. Dieses Dokument enthält eine detaillierte Beschreibung zu Umfang und Zeitpunkt der Überprüfung und gibt somit eine abschließende Beurteilung über den Gesamtzustand der Trinkwasser-Installation. Mögliche Mängel werden dokumentiert. Installationen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel, das bestätigt, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der Verkehrssicherungspflicht erfüllt sind.


BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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