Jeder
Kältemittelverdichter muss mit einem bauteilgeprüften
Sicherheitsdruckpressostaten ausgerüstet werden (Sicherheitsvorschriften für Kälteanlagen VBG 20 und
DIN 8975).
Kälteanlagen mit Eigensicherheit, z.B. Kleinkälteanlagen mit Kapillarrohr-Einspritzung benötigen diese Sicherheitseinrichtung nicht.
Bei dem Überschreiten des maximal zulässigen Betriebsdruckes setzt der Sicherheitsdruckpressostat die
Kälteanlage außer Betrieb. Der Anschluss der Impulsleitung sollte direkt am Zylinderkopf des
Kältemittelverdichters oder am nicht absperrbaren Anschluss des druckseitigen Rotalockventils angebracht werden. Eine Absperrmöglichkeit innerhalt der Impulsleitung ist nicht zulässig, da die Sicherheitseinrichtung unwirksam wird. Die Impulsleitung muss einen lichten Durchmesser von mindestens 4 mm haben, damit sie sich nicht dichtsetzen kann. Der Sicherheitsdruckpressostat muss so eingestellt werden, dass in jedem Teil der Anlage der zulässigen Betriebsüberdruckes nicht mehr als 10 % überschritten wird.