Die
Schallübertragung zwischen getrennten Räumen wird durch
Schalldämmmaßnahmen eingeschränkt.. Erfolgt die
Schallübertragung allein über das trennende Bauteil ohne Flankenübertragung, zum Beispiel über eine Wand, so spricht man vom
Schalldämmmaß R dieser Wand.
Das Schalldämmmaß ist abhängig von der Frequenz des auftreffenden
Schalls. Es wird in dem für die Bauakustik relevanten Frequenzbereich zwischen 100 und 3150 Hz gemessen.
Das
Schalldämmmaß R kann nur in genormten Wand- und Deckenprüfständen ermittelt werden, in denen die Flankenübertragung über seitlich neben dem trennenden Bauteil gelegene, flankierende Bauteile unterdrückt wird. Wesentlich ist, dass das
Schalldämmmaß R nur die Schalldämmung des geprüften, trennenden Bauteiles kennzeichnet und keine Aussage darüber ermöglicht, welcher
Schallschutz sich zwischen Räumen unter Verwendung dieses Trennbauteils einstellt. Der
Schallschutz zwischen Räumen ist grundsätzlich auch von der Schallübertragung über flankierende Bauteile abhängig. Daher ist der
Schallschutz zwischen Räumen in Bauten, auch bei Verwendung des gleichen Trennbauteils, in der Regel von Raum zu Raum verschieden, da die flankierenden Bauteile verschieden ausgebildet sind.