Die Ausdehnmöglichkeit einer
Estrichfläche wird häufig erst dann ein Thema, wenn Schäden am
Estrich oder den
Fliesen aufgetreten sind. Bei nahezu allen aufgetretenen Schadensbildern handelt es sich um keramische Oberböden, die mehr oder weniger ausgeprägte Risse in regelmäßiger oder unregelmäßiger Form aufweisen. Es wurde bereits erläutert, warum Keramikböden mehr als andere Beläge gefährdet sind. Dennoch darf und wird bei ordnungsgemäßer Verlegung kein Riss auftreten. In den meisten Fällen ist die geforderte, allseitig freie Bewegungsmöglichkeit der
Estrichfläche nicht sichergestellt. Auch wenn allseits eine optisch einwandfrei erscheinende Versiegelung der Randfuge bzw. der Fuge im Türdurchgang sichtbar ist, können darunter Verbindungen vorhanden sein. Sehr oft wird der
Estrich ohne Bewegungsfuge von Raum zu Raum durch die Türe geführt und im Durchgangsbereich eingestochen (Kellenschnitt), damit beim Trocknen des
Estrichs und der damit verbundenen Schwindung dort ein geplanter Riss entstehen kann. Dieser Schwindriss würde bei einem nicht beheizten Fußboden keine Störung verursachen. In Verbindung mit einer
Fußbodenheizung können derartige Schwindrisse – meist 1-3 mm breit – die Ausdehnung oft nicht aufnehmen. Wird nun ein keramischer Boden im Mörtel- oder Klebeverfahren aufgebracht, so wird häufig im Oberbelag eine ausreichend breite Bewegungsfuge angelegt, während darunter nur ein Schwindriss vorhanden ist. Bei fachgerechter Ausführung müsste die Bewegungsfuge durchgehend bis zur
Wärmedämmschicht vorhanden sein. Zur nachträglichen Kontrolle empfiehlt der Verfasser, die dauerplastische Schicht der Bewegungsfuge mit einer stumpfen Stricknadel – besser noch mit dem stricknadelähnlichen Ende eines Stielkammes vorsichtig zu durchstechen. Ist die Fuge ordnungsgemäß ausgeführt und reicht sie, wie gefordert, bis zur
Wärmedämmung, so lässt sich die Nadel entsprechend tief, bei einigen Fußbodensystemen sogar durch die
Dämmung hindurch bis zur Rohdecke hin, durchstechen (Abb. 20.22.).